FMA stellt Euram Bank vorläufigen Verwalter zur Seite
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat dem Vorstand der Euram Bank per Bescheid den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny als vorläufigen Verwalter zur Seite gestellt.
Nachdem die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bereits Anfang August eine davor angedrohte Zwangsstrafe in Höhe von 30.000 Euro gegen die Euram Bank vollstreckt hat – die Bank hatte die geprüften Jahresabschlussunterlagen für das Jahr 2023 nicht an FMA und OeNB übermittelt – setzt die Behörde nun eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme. Diese ermöglicht es der Behörde tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Schon seit Jänner 2024 gilt für die Euram Bank ein Neugeschäftsverbot. Die FMA hatte die Maßnahme verhängt, nachdem sie "gravierende Gesetzesverstöße im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" geortet hatte und das Unternehmen einer Verbesserungsaufforderung nicht nachgekommen war.
Frühinterventionsmaßnahme auf zwölf Monate befristet
Im Zuge der jüngsten Maßnahmen hat die FMA mit sofortiger Wirkung dem Vorstand der Euram Bank mit Sitz in Wien den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny als vorläufigen Verwalter gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) zur Seite gestellt. Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist es, alle ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter der Bank mit dem vorläufigen Verwalter zusammenzuarbeiten und diesen insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Euram Bank operativ einzubinden.
Zudem hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung des vorläufigen Verwalters einzuholen. Der Verwalter hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen. Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs befristet, längstens jedoch auf zwölf Monate. (gp)