Österreichs Aufsichtsbehörde FMA hat wieder einen Rundumschlag gegen angebliche Finanzdienstleister gestartet: Die "Invest Haven Group Ltd", welche angeblich in Wien und New York ansässig ist, sowie die "Herold and Partners" aus London und die in Bulgarien ansässige "GSL Markets" stehen demnach im Visier der Aufseher.

Laut FMA sind die "GSL Markets" sowie "Herold and Partners" nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (Paragraf 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Bei den Veröffentlichungen beruft sich die FMA auf Paragraf 4 Absatz 7 des Bankwesengesetzes.

"Invest Haven Group Ltd" sei es wiederum nicht erlaubt, Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es sei der Firma daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (Paragraf 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet. Die Veröffentlichung basiere auf Paragraf 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz

Zahl vermeintlich unseriöser Anbieter unverändert hoch
Die FMA hat im abgelaufenen Jahr 112 Investorenwarnungen ausgegeben. Das ist um ein Drittel beziehungsweise sind 28 Warnungen mehr als 2020. Auch liegen die Veröffentlichungen damit deutlich über dem Spitzenwert von 2019. Damals hatten die heimischen Aufseher 98 Warnungen ausgegeben. Im Jahr 2022 hat die FMA bislang 67 Investorenwarnungen veröffentlicht (siehe Tabelle unten).

Die FMA kann gemäß den Rechtsvorschriften die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (cf)

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