Österreichs Aufsichtsbehörde FMA hat wieder eine Investorenwarnung herausgegeben: Sie betrifft den angeblichen Online-Broker "Aktien AG", der in Großbritannien ansässig sein soll. Das vermeintliche Unternehmen wirbt auf seiner Webseite damit, "Zugang zu mehr als 130 Handelsinstrumenten in sechs Assetkategorien für Kleinanleger und institutionelle Investoren" zu bieten.

Laut FMA ist die vermeintliche Firma aber erst gar nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (Paragraf 1 Absatz 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Bei der Veröffentlichung berufen sich die Aufseher auf den Paragrafen 4 Absatz 7 des Bankwesengesetzes.

Zahl vermeintlich unseriöser Anbieter unverändert hoch
Die FMA hat im abgelaufenen Jahr 112 Investorenwarnungen ausgegeben. Das ist um ein Drittel beziehungsweise sind 28 Warnungen mehr als 2020. Auch liegen die Veröffentlichungen damit deutlich über dem Spitzenwert von 2019. Damals hatten die heimischen Aufseher 98 Warnungen ausgegeben. Im Jahr 2022 hat die FMA bislang 64 Investorenwarnungen veröffentlicht (siehe Tabelle unten).

Die FMA kann gemäß den Rechtsvorschriften die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (cf)

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