FMA: Aus für "Versicherungsbüro" & Co.
Einige österreichische Versicherungsvertriebe müssen sich wahrscheinlich eine Änderung des Firmennamens überlegen. Wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) klarstellt, ist der Wortbestandteil "Versicherung" den Assekuranzen vorbehalten – Alternativen in anderen Sprachen sind ebenfalls verboten.
Die "Versicherungskanzlei" hat ausgedient. Das geht aus einer Information der Fachverbände der Versicherungsmakler und der Versicherungsagenten hervor, die in dieser Sache von der FMA kontaktiert wurden. Wie die beiden Verbände berichten, ruft die Behörde die Vermittler auf, ihre Firmenbezeichnungen zu prüfen: Nach § 287 VAG 2016 dürfen Begriffe wie "Versicherung", "Versicherer" und "Assekuranz" sowie jede Übersetzung in einer anderen Sprache nur Versicherungsunternehmen führen. Auch als Wortbestandteile sind diese Bezeichnungen grundsätzlich den Vermittlern nicht erlaubt, heißt es in einer Aussendung.
Konkret sind für Vermittler Unternehmensbezeichnungen wie "Versicherungsbüro", "Versicherungsdienst", "Versicherungskanzlei", "Assekuranz GmbH", "Insurance GmbH", "Versicherei" und ähnliche Begriffe tabu, wenn nicht gleichzeitig der Zusatz "-makler" oder "-agent" (oder sinngleiche Übersetzungen wie etwa "insurance broker" oder "insurance agency") verwendet werden. Erlaubt wären demnach etwa die Bezeichnungen "Versicherungsmaklerbüro" oder "Versicherungsagenturdienst". Das gehe aus Aussagen der FMA und Kommentaren zum VAG 2016 hervor, so die Verbände.
Gesetzlich nicht eindeutig
Gesetzlich eindeutig ist die Materie offenbar nicht. "Unter Umständen könnten auch weitere Bezeichnungen zulässig sein, sofern keinerlei Verwechslungsgefahr mit einem Unternehmen vorliegt, das den Betrieb der Vertragsversicherung ausübt", schreiben die Fachverbandsobleute Christoph Berghammer (Makler) und Horst Grandits (Agenten). Dies könne man jedoch aktuell nicht bestätigen.
Eine Verletzung des Bezeichnungsschutzes des § 287 VAG 2016 sei bei entsprechender Verwechslungsgefahr nach § 330 VAG 2016 mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 60.000 Euro bedroht. "Ob seitens der FMA sofort gehandelt werden wird, ist uns nicht bekannt; die FMA rät den Versicherungsvermittlern jedenfalls, möglichst rasch betroffene Firmenwortlaute bzw. Unternehmensbezeichnungen zu korrigieren", heißt es. Eine hinreichende behördliche Spruchpraxis, was erlaubt ist und was nicht, existiere nicht. Vermittler seien selbst für die Prüfung ihres Firmenwortlautes verantwortlich.
Die Angelegenheit ist laut den Angaben aufgetaucht, weil die FMA "offenbar von Marktteilnehmern" darauf aufmerksam gemacht wurde, dass im GISA-Register geschützte Firmenwortlaute aufscheinen. Teil von Gerichtsverfahren war die Thematik bereits vorher: Ein Vermögensschadenhaftpflichtanbieter wollte juristisch durchsetzen, dass sein Konkurrent den Namensbestandteil Insurance aufgibt. Das Verfahren wurde verglichen. (eml)