Finanzdelikte: Rekord bei Selbstanzeigen in Österreich
Seitdem das Finanzministerium das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) eingerichtet hat, sind die Selbstanzeigen bei Finanzvergehen wie Abgaben- und Sozialbetrug, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit um über 64 Prozent angestiegen.
Zwischen 2021 und 2025 sind die jährlichen Selbstanzeigen bei den österreichischen Finanzstrafbehörden kontinuierlich von 6.039 auf einen Rekordwert von 9.924 angestiegen. Das entspricht einer Zunahme um 64 Prozent.
Durch eine Selbstanzeige können hohe Strafen und lange Verfahren vermieden werden. Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung droht ein Strafrahmen in der Höhe des zweifachen Verkürzungsbetrags, heißt es beim Finanzministerium, das die Zahlen am Montag (8.6.) veröffentlichte. Ein Grund für den Anstieg wird nicht genannt.
ABB 2021 gegründet
Einen Beitrag zum starken Anstieg dürfte jedoch das ABB liefern. In dieser Behörde bündelt das Finanzministerium seit 2021 die Betrugsbekämpfungseinheiten des Ressorts. Finanzminister Markus Marterbauer hat mehrfach durchklingen lassen, dass die Betrugs- und Steuerfahndung maßgeblich zur Budgetkonsolidierung beitragen soll. Auch das Betrugsbekämpfungspaket 2025 wurde unter diesem Aspekt veröffentlicht.
Das weitgehend seit Jänner 2026 gültige Gesetz eröffnet den Finanzbehörden neue Durchgriffsrechte, und die Regeln gegen Steuer- und Sozialbetrug wurden deutlich verschärft. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Streichung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, die Strafbarkeit unberechtigter Verlustgeltendmachungen, strengere Besteuerung bestimmter Auslandsstiftungen sowie Einschränkungen bei der NoVA-Rückerstattung. Zudem wurden Barzahlungen an Finanzämter und Sozialversicherung auf 10.000 Euro pro Tag begrenzt, Meldepflichten für Krypto-Dienstleister ausgeweitet, die Auftraggeberhaftung im Bau verschärft und die Befugnisse des Zolls zur Betrugsbekämpfung erweitert.
2025 hat das ABB 128 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es gab 417 Kontoeröffnungen, fast 26.000 ordnungspolitische Kontrollen, wobei rund 51.200 Arbeitnehmer betroffen waren.
Selbstanzeige
Selbstanzeige kann nur eingebracht werden, wenn noch keine nach außen hin erkennbare Amtshandlung, also etwa eine Vorladung zu einer Vernehmung oder eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmung, stattgefunden hat. Zudem muss die offene Abgabenschuld binnen eines Monats zurückgezahlt werden, wobei eine maximale Verlängerung auf zwei Jahre möglich ist. (eml)















