Seit rund acht Jahren können die österreichischen Steuerpflichtigen zu viel bezahlte Abgaben zu einem großen Teil automatisch zurückbekommen. Im Vorjahr hat das Finanzamt antragslose Gutschriftsbescheide in Höhe von über 631 Millionen Euro ausgestellt. Für jeden der knapp 1,7 Millionen Steuerzahler sind das im Schnitt 378,80 Euro für das Veranlagungsjahr 2023. Das geht aus einer Information des Finanzministeriums hervor.

Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) errechnet die Finanzverwaltung seit 2017 die zu viel bezahlten Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeträge, übermittelt einen Bescheid und überweist das Geld auf das Bankkonto des Steuerzahlers. Erstellt wird die AANV in der zweiten Jahreshälfte (z.B. 2025 für das Jahr 2024) für alle, die bis 30. Juni keine Steuererklärung abgegeben haben.

Ausnahmen
Keine automatische AANV findet statt, wenn man darauf verzichtet. Auch andere Umstände machen es nötig, selbst die Formulare auszufüllen. Durchgeführt wird die antragslose Arbeitnehmerveranlagung laut Finanzministerium nur, wenn:

  • aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass im Vorjahr nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
  • die Veranlagung zu einer Steuergutschrift von mindestens fünf Euro führt und
  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden. (eml)