Vergangene Woche wurde das Budgetbegleitgesetz für die Jahre 2027 und 2028 veröffentlicht. Beim Fachverband der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer bedauert man vor allem die damit beschlossene Aussetzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags von 2027 bis einschließlich 2029.

Trotz eines mehrwöchigen Austauschs mit politischen Vertretern mit dem Ziel, die Aussetzung abzuwenden, sei "leider kein Umschwenken der Regierungsparteien erreicht" worden, heißt es in einer Aussendung.

Paragraf-14-Fonds
Damit fallen auch die Paragraf-14-Fonds dem Sparstift zum Opfer, die in den vergangenen Jahren ein wichtiges Instrument für Selbstständige waren, um vorzusorgen oder Kapitalpolster aufzubauen.

Hervorgestrichen wird beim Fachverband auch die Erhöhung der Pönale bei vorzeitiger Kreditrückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung). Für Immobilienkredite mit Fixzinssatz, die der Kreditnehmer vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ganz oder teilweise zurückzahlt, gibt es eine neue Obergrenze: Banken dürfen statt bisher maximal einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) ab 2027 bis zu drei Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags verlangen.

Hoffnung auf günstigere Fixzinssätze
Die Regierung argumentiert, dass die Banken mit der bisherigen Deckelung ihre Risiken nicht abdecken konnten, wodurch sie höhere Fixzinssätze verrechneten. Eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung soll umgekehrt günstigere Fixzinssätze ermöglichen.

Relevant für die Finanzdienstleister sind im Budgetbegleitgesetz zudem neue Regeln bei der Immobiliensteuer, die insbesondere Altbestände treffen. Zwar bleibt der ImmoESt-Steuersatz bei 30 Prozent. Durch die Senkung der pauschalen Anschaffungskosten bei Altgrundstücken erhöht sich aber ab 2027 der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn. Besonders bei Grundstücken, die lang gehalten wurden, kommt es damit zu höheren Steuerbelastungen. (eml)