Der frühere Mitarbeiter der Deutschen Börse mit den Initialen G. P. wurde des Insiderhandels in 14 Fällen für schuldig befunden, so die Vorsitzende Richterin bei der Verkündung am Donnerstag (14.11.) am Landgericht Frankfurt. Das beschlagnahmte Geld entspreche den Bruttoeinnahmen aus den Geschäften, so das Gericht. "Sie haben in ziemlich hohem Maße die Stellung ausgenutzt, die Ihnen in Ihrem Job eingeräumt wurde", so die Richterin. "Das ist schon ein ungeheures Ausmaß an krimineller Energie, die Sie zeigten."

Am ersten Tag der Hauptverhandlung hatte der 53-Jährige gestanden, Informationen aus Ad-hoc-Meldungen, die die Deutsche Börse 30 Minuten vor der Veröffentlichung hatte, genutzt zu haben. Er arbeitete im Bereich Cash Market Operations, der die Meldungen darauf überprüft, ob der Handel jeweils auszusetzen sei.

Unter anderem sein frühes Geständnis sorgte dafür, dass das Gericht ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilte.

Gegen G. P. war in 154 Fällen ermittelt worden, und die Staatsanwaltschaft hatte vorläufig 1,3 Millionen Euro seines Vermögens beschlagnahmt. Da nicht abschließend geklärt war, ob alle Mitteilungen tatsächlich Insiderinformationen enthielten, wurde das Verfahren dann auf 14 Fälle beschränkt.

"Die Deutsche Börse hat es Ihnen sehr leicht gemacht"
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin, die den Frankfurter Handel überwacht, bemerkte sein Treiben lange nicht, weil die Transaktionen relativ klein waren. Die Aufseher kamen ihm erst auf die Spur, als er ein Unternehmen mit sehr geringem Handelsvolumen ins Visier nahm. Dort war er auf einmal auch mit wenig Einsatz unter den größten Tradern. Die Bafin begann daraufhin zu ermitteln.

Seine Transaktionen platzierte er stets während der Arbeitszeit an seinem Dienstrechner. Bei der Deutschen Börse bekam das niemand mit. "Die Deutsche Börse hat es Ihnen in gewisser Weise sehr leicht gemacht", sagte die Richterin. "Man kann nur hoffen, dass die Deutsche Börse seither Maßnahmen ergriffen hat, auch unter Compliance-Gesichtspunkten."

Im Unternehmen bestünden branchenübliche Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen, die fortlaufend überprüft und weiterentwickelt würden, sagte ein Sprecher der Deutschen Börse auf Anfrage. (mb/Bloomberg)