"Europarente": So will Brüssel das PEPP retten
Bislang ist die Anfang 2022 gestartete "Europarente" ein Flop. Um dem europaweit zugänglichen privaten Rentenprodukt doch noch zum Erfolg zu verhelfen, legte die EU-Kommission nun Änderungsvorschläge vor. So soll unter anderem der Kostendeckel wegfallen.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag (20.11.) Vorschläge zur Änderung der PEPP-Verordnung ("Pan-European Personal Pension Product") vorgestellt. Mit der Überarbeitung möchte die Kommission die "Europarente" für Sparer attraktiver, zugänglicher und kostengünstiger machen. Die Vorschläge sollen bestehende Anforderungen und Gestaltungsmerkmale beseitigen, die das PEPP bislang ausbremsen, so die Hoffnung der Kommission. Die Änderung der PEPP-Verordnung muss aber noch vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden.
Anlass der PEPP-Reform ist, dass die 2022 gestartete private Europarente ein veritabler Misserfolg ist. Ein Mitte Mai vorgestellter Report des Europäischen Rechnungshofs zählte nur rund 5.000 Sparer – und gab der EU-Kommission eine gehörige Mitschuld daran. So seien Brüssel die schlechten Rahmenbedingungen für das private Rentenprodukt bekannt gewesen, das grenzüberschreitend in den EU-Staaten verfügbar sein soll.
Kostendeckel soll fallen
Die höchste Hürde für die Verbreitung des PEPP ist die jährliche Obergrenze von nur einem Prozent für Kosten und Gebühren, obwohl es eine Beratungspflicht gibt. Zudem bieten die Mitgliedstaaten keine harmonisierten steuerlichen Anreize für die Produkte – oder es existieren Anreize für nationale Altersvorsorgeprodukte, die mit dem PEPP konkurrieren. Dazu kam die Vorschrift, sogenannte "nationale Unterkonten" für mindestens zwei Mitgliedstaaten anzubieten, sowie detaillierte Anforderungen, wie das Risiko von Kapitalverlusten begrenzt werden sollte (Details zur aktuellen PEPP-Verordnung finden Sie hier bei FONDS professionell ONLINE).
Hier setzt die Kommission mit ihren Änderungsvorschlägen an: Die Gebührenobergrenze entfällt. Stattdessen möchte die Behörde ein "Basis-PEPP" einführen, das ohne Beratung online abgeschlossen werden kann und das laut Mitteilung in "nicht komplexe Vermögenswerte wie Aktien, börsengehandelte Fonds (ETFs) oder später Anleihen investiert". Eine Garantie ist nicht vorgeschrieben, allerdings soll es einen Lebenszyklus-Investitionsansatz geben, mit dem das Risiko allmählich reduziert wird, wenn sich Sparer dem Ruhestand nähern.
"Maßgeschneiderte" PEPPs
Anbieter haben ferner die Möglichkeit "maßgeschneiderte" PEPPs anzubieten, die Garantien und komplexere Anlageallokationsstrategien umfassen können und Beratung erfordern. "'Maßgeschneiderte PEPPs' sind wichtig, da sie sicherstellen, dass Anbieter Produkte entwerfen können, die den Präferenzen, Umständen und Risikoprofilen verschiedener PEPP-Sparer entsprechen", schreibt die Kommission auf ihrer Webseite.
Die Vorschläge der Kommission sehen weiter vor, dass PEPP-Anbieter nicht mehr nationale Unterkonten für mindestens zwei Mitgliedstaaten führen müssen. Um die Europarente nicht zu benachteiligen, müssen die EU-Staaten zudem sicherstellen, dass die Produkte eine vergleichbare steuerliche Behandlung erhalten und denselben Anreizen unterliegen wie nationale private Altersvorsorgeprodukte.
Nutzung in der betrieblichen Altersvorsorge
Ein gänzlich neuer Aspekt ist, dass das europaweite Rentenprodukt auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) genutzt werden kann: Arbeitgeber sollen daher freiwillig zum PEPP beitragen können. Dieser Vorschlag ist eine Brücke zu den Vorschlägen zur Überarbeitung der IORP-II-Richtlinie (Institutionen für betriebliche Altersversorgung), die die Kommission ebenfalls vorlegte.
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) begrüßt die Vorschläge der Kommission zur privaten Altersvorsorge. Diese "gehen in die richtige Richtung, indem sie komplett von Garantieanforderungen absehen, die die Aktienanlage erschweren", schreibt das DAI in einer Mitteilung. "Der Deckel von maximal einem Prozent jährlichen Kosten wird als Beitrag zur Entbürokratisierung abgeschafft."
Fondsverband zweifelt an baldigem Erfolg
Skeptisch ist dagegen der deutsche Fondsverband BVI. "Der Wegfall des Kostendeckels beim PEPP beseitigt eine zentrale Hürde. Jedoch ist fraglich, ob die EU-Länder die notwendige steuerliche Förderung gewähren werden. Ohne steuerliche Anreize wird das Produkt auch künftig nicht erfolgreich sein. In Deutschland wird das geplante steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot die attraktivere Alternative für Sparer sein", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. (jb)














