Die Europäische Finanzaufsicht ESMA sieht Defizite bei nationalen Aufsehern bei der Aufsicht über UCITS-Vehikel als weitgehend ausgeräumt an. Dies teilte die Behörde mit. Die ESMA mit Sitz in Paris hatte im Sommer 2018 bei der Überwachungspraxis der Finanzaufseher von Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Estland sowie Irland und Großbritannien Mängel erkannt. Die Aufseher sollten genauer hinschauen, wie die Anbieter gegenüber ihren Kunden Kosten und Einnahmen aufschlüsseln.

Eine weitere Hausaufgabe der ESMA an deutsche Bafin, Luxemburger CSSF, irische Banc Ceannais na hÉireann und Co: Die Behörden sollten hausintern klarere Richtlinien für die Überwachung formulieren. Auch die Kontrolle der Mechanismen für ein effizientes Portfoliomanagement, die sogenannten Efficient Portfolio Management Techniques (EPM), begutachtete damals die ESMA. Dahinter verbergen sich Praktiken wie die Wertpapierleihe oder der Einsatz von Derivaten.

Alle Aufseher bestanden
Insbesondere bei der Wertpapierleihe hatte die ESMA Verbesserungsbedarf ausgemacht. Fonds können darüber zusätzliche Einnahmen erzielen. Allerdings kann dies die Risiken erhöhen, etwa wenn die Gegenpartei in die Pleite rutscht und die gestellten Sicherheiten sich nicht als werthaltig erweisen. Börsengehandelte Indexfonds (ETFs), aber ebenso aktive Fondsmanager nutzen diese Möglichkeiten. Oft teilen die Fondsgesellschaften die Einnahmen zwischen den Anlegern, den Dienstleistern und sich selbst auf.

Die ESMA-Untersuchung aus dem Jahr 2018 hatte große Unterschiede unter den nationalen Domizilen zutage gefördert, welcher Teil der Einnahmen den Fondsanlegern zugutekommt. Die europäischen Wächter hegten die Befürchtung, dass insbesondere die Kontrolleure in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Irland zu lax arbeiten und die Richtlinien nicht ausreichend kontrollieren. Bei der nun vorgelegten Nachprüfung der ESMA haben nun jedoch alle Aufseher bestanden. Die britische FCA blieb aufgrund des Brexit außen vor.

"Anlass zur Sorge"
Dennoch haben die Pariser Aufseher mitunter hohe Unterschiede bei den Gebühren ausfindig gemacht, welche den UCITS beim Einsatz von Instrumenten für das effiziente Portfoliomanagement entweder durch die Fondsgesellschaften selbst oder dritte Anbieter in Rechnung gestellt werden. "Dies ist ein Bereich, der aus Sicht des Anlegerschutzes Anlass zur Sorge gibt, und die nationalen Aufsichtsbehörden sollten ihn weiter beobachten", mahnt die ESMA. (ert)