Die Leitlinien der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA für Fonds mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Namen dämmen Greenwashing ein. Davon ist Ophélie Mortier überzeugt, Chief Sustainable Investment Officer beim belgischen Asset Manager DPAM.

Die ESMA hat mit ihren Leitlinien, die für Bestandsfonds seit 21. Mai anzuwenden sind, Mindeststandards gesetzt. Um Begriffe wie "nachhaltig" oder "sozial" verwenden zu dürfen, muss ein Fonds seither mindestens 80 Prozent seines Vermögens in Anlagen investieren, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder nachhaltigen Anlagezielen im Einklang stehen, wobei mindestens 50 Prozent als nachhaltige Anlagen im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung gelten müssen, erläutert die Investmentgesellschaft. Darüber hinaus sind je nach Begrifflichkeit unterschiedliche Ausschlusskriterien einzuhalten.

"Regulatorische Maßnahmen notwendig"
"Fondsnamen sollen die zugrunde liegenden Strategien genau widerspiegeln", betont Mortier. Für Anbieter bestehe nämlich ein kommerzieller Anreiz, ESG-bezogene Begriffe zu verwenden. "Das damit einhergehende Risiko von Greenwashing machte regulatorische Maßnahmen notwendig, um Anleger zu schützen", erläutert die Sustainable-Finance-Expertin.

Mortier zufolge war der Anteil der Fonds mit "ESG" und Co. im Namen von 2015 bis Mitte 2024 von drei auf neun Prozent gestiegen. "Seit der Veröffentlichung der Leitlinien im Mai 2024 ist die Anzahl der Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Namen laut MSCI um etwa 20 Prozent gesunken", berichtet sie. Sie verweist zudem auf eine Schätzung von Morningstar, nach der im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 mehr als 640 europäische Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen umbenannt wurden und mehr als 590 Fonds ESG-Ausdrücke gestrichen oder geändert haben. Mortiers Fazit: "Der Zeitpunkt des Rückgangs der Fonds, die ESG-bezogene Begriffe in ihren Namen verwenden, deutet darauf hin, dass die Leitlinien Greenwashing tatsächlich verhindern." (fp)