Erste Bank und Sparkassen einigen sich mit VKI bei Fondsgebühren
In der Jahre zurückreichenden Frage der Provisionsoffenlegung im Fondsvertrieb hat sich eine weitere Bankengruppe mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt. Anleger sollen Geld zurückerhalten.
Nach einer Einigung mit der Bank Austria Ende des Vorjahres hat nun der Sparkassensektor eine außergerichtliche Lösung mit dem VKI in der Causa Kickback-Rückerstattung erzielt. Kunden, die bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt von Erste Bank und Sparkassen gekauft haben, können über den VKI Bestandsprovisionen einfordern, die die Banken von den Fondsgesellschaften erhalten haben.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Bank den Teilnehmern der VKI-Sammelaktion einen "individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten" wird, wie es in einer Aussendung des VKI heißt. Für die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Lösung ist die Anmeldung an der kostenlosen Sammelaktion des VKI unter www.vki.at/kick-back-2024 (externer Link) erforderlich. Die Anmeldung ist bis 22. April 2025 möglich.
Beträge offen
Um welche Beträge es gehen könnte, geht nicht hervor. Laut einer früheren Schätzung des VKI hieß es gegenüber der Redaktion, dass sich Rückforderungen bei durchschnittlichen jährlichen Bestandsprovisionen in Höhe von rund 0,8 Prozent zwischen ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro bewegen könnten.
Die meisten Banken (über Ausnahmen aus dem Raiffeisensektor berichtete die Redaktion hier) erhalten von Kapitalanlagegesellschaften Provisionen, solange der Kunde ein Fondsprodukt am Depot liegen hat. Es handelt sich um Zahlungen, die der Kunde am Ende selbst trägt, weil sie sie ihm die Fondsgesellschaft im Rahmen der Verwaltungsgebühren in Rechnung stellt. Gemäß WAG 2007 sind Bestandsprovisionen erlaubt, wenn sie der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen und zudem keinen Interessenskonflikt verursachen. Darüber hinaus müsse der Kickback den Kunden von der Bank offengelegt werden, wie der VKI mit Verweis auf die OGH-Rechtsprechung schreibt.
Nach Ansicht des VKI hätten die meisten Banken bis 31. Dezember 2017 die Provisionen nicht ausreichend offengelegt, deshalb könnten sie zurückverlangt werden. Der VKI versucht auch mit anderen Instituten eine Lösung zu erreichen. (eml)