Entschädigung für Anleger: Krypto-Start-up verliert vor Gericht
Die Gründer des in Liechtenstein angesiedelten Blockchain-Asset-Managers Invao müssen einem Anleger das gesamte Investment samt Zinsen zurückerstatten. Das fordert ein deutsches Gerichtsurteil. Das Unternehmen geht in Berufung.
Ein deutscher Anleger, der Hunderttausende Euro bei dem Krypto-Start-up Invao verloren hat, soll laut einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Lüneburg sein Investment samt Zinsen zurückerhalten. Das berichtet die Plattform "Finance Forward". Die Invao-Gründer, die sich laut dem Bericht nicht zu dem Urteil äußern, werden in Berufung gehen.
Das Gericht sei der Ansicht, dass der in Liechtenstein registrierte Anbieter Invao bereits mit der Ausgabe von Krypto-Token begonnen hatte, bevor er eine Zulassung für die Emission des liechtensteinischen Regulators hatte. Zudem bestreitet der geschädigte Anleger vor Gericht, dass es die vom Unternehmen behauptete künstliche Intelligenz (KI), die einen diversifizierten Fonds managen hätte sollen, je gab. Die Unternehmensgründer weisen dies zurück.
Überforderung des Gerichts
Ob es eine echte KI gab, habe das Gericht schlussendlich nicht klären können, heißt es in dem Bericht. "Finance Forward" sieht darin eine Überforderung des Gerichtes mit der Thematik der Krypto-Assets – ein Umstand, der bereits in etlichen anderen Prozessen zu Krypto-Themen offenbar wurde. Nachdem die Invao-Macher, die für den Schaden laut Urteil persönlich aufkommen sollen, in Berufung gehen, muss sich als nächste Instanz das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall beschäftigen.
Invao hatte bei Anlegern mit Gewinnen geworben, die sie durch Investments in einen Krypto-Bond, den sogenannten "Ivo-Token" machen könnten. Formal handelt es sich laut "Finance Forward" um eine nachrangige, unbesicherte Anleihe. Der Token sollte Genussrechte an einem diversifizierten Krypto-Fonds gewähren, der laut Unternehmen von einer KI gemanagt werden sollte.
Bafin bereits länger alarmiert
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hatte laut "Finance Forward" dem Unternehmen bereits 2020 mit einem Vertriebsverbot des "Ivo-Tokens" an Privatkunden gedroht. Die Behörde hatte starke Bedenken wegen fehlenden Anlegerschutzes. Invao reagierte und stellte den Privatanlegervertrieb selbst ein. Eine öffentliche Bafin-Warnung unterblieb deshalb.
Für die meisten Anleger offenbarten sich erstmals im Jahr 2021 im Zuge von Markterschütterungen größere Schwierigkeiten, als ihnen bewusst wurde, dass die Token entgegen der Annahme nicht auf gängigen Krypto-Börsen handelbar waren. Später verdichteten sich die Probleme durch die Pleite des US-Krypto-Riesen FTX; Invao gibt an, einen Teil der Kundengelder bei FTX gelagert zu haben. Ein substanzieller Teil der vereinnahmten Gelder verblieb jedoch in Form von Gebühren bei Invao und wurde nicht am Markt veranlagt. Knapp sieben Millionen Euro sollen Anleger investiert haben, rund vier Millionen Euro brauchte das Unternehmen für die Kostendeckung, wie "Finance Forward" mit Verweis auf eigene Angaben von Invao schreibt. (eml)