Berufsangehörige der gewerblichen Vermögensberatung können nun doch den Energiekostenzuschuss beantragen; ebenso die Versicherungsmakler. Das teilen beide Fachverbände Freitagnachmittag mit. Allerdings sei unbedingt eine Voranmeldung bis Montag, 28. November, nötig. Ohne Voranmeldung sei später kein Antrag mehr möglich, heißt es.

Laut Aussendung haben die Verbände erst am Freitag erfahren, dass die Auslegung der Förderkriterien durch die Förderbank des Bundes (aws) aktualisiert wurde, mit dem Ergebnis, dass auch Berufsangehörige der gewerblichen Vermögensberatung und der Versicherungsvermittlung gefördert werden können, teilen die beiden Fachverbände mit. Demnach hat die Bundessparte Information & Consulting in der Wirtschaftskammer (WKO) davor einen Antrag auf Einbeziehung gestellt. Die Voranmeldephase läuft bereits seit 7. November.

Bank- und Versicherungswesen grundsätzlich nicht förderwürdig
Laut dem Fachverband der Versicherungsmakler sind laut den Förderkriterien grundsätzlich Unternehmen, die im Banken- und Versicherungswesen tätig sind, nicht förderungsfähig. Abwicklungsstelle für das Förderungsprogramm ist die aws im Namen und auf Rechnung des Bundes.

Eine Ausnahme für den engen Zeitrahmen gibt es für jene Fälle, wo die Energiemehrkosten im Zeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 nicht mehr als 6.666 Euro ausmachen. Hier sei ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung, für das derzeit noch keine Anmeldung möglich sei, heißt es. (eml)


>> zur Voranmeldung (externer Link)