Dolzer: "Bürokratieabbau ist eine völlige Neuerung"
Fachgruppenobmann Hannes Dolzer hob beim FONDS professionell KONGRESS die positiven Vorzeichen aus der EU hervor.
Der "America first"-Kurs von US-Präsident Donald Trump habe den Druck auf die für Wettbewerb verantwortlichen EU-Instanzen erhöht, sagte Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer bei einem Vortrag am FONDS professionell KONGRESS in Wien. "Dass in der EU Bürokratie zurückgenommen wird, habe ich noch nie erlebt. Das ist eine völlige Neuerung", so Dolzer.
Bei einem Treffen des europäischen Versicherungsmaklerverbands BIPAR Anfang des Jahres sei durchgedrungen: "Provisionsverbote sind nicht mehr das wichtigste." Es würden die Arbeiten an der Wettbewerbsfähigkeit in den Vordergrund rücken.
Keine unmittelbaren Belastungen durch FIDA
Zuversichtlich zeigte sich Dolzer, dass aus der FIDA (Financial Data Access), einer Verordnung aus den Open-Finance-Bemühungen der EU, momentan keine Belastungen zu erwarten seien. Um die seit Längerem auf dem Tisch liegenden FIDA-Pläne gab es unlängst Verwirrung; es war gemutmaßt worden, die neue EU-Kommission könnte sie komplett einstampfen, aktuell lautet ihr Status "pending", also in der Warteschleife. Die vorgeschlagene Regelung würde bedeuten, dass ein Vermittler sämtliche Daten eines Kunden – etwa das aufwendig erstellte Anlegerprofil – an andere Anbieter weitergeben müsste, wenn der Kunde das will. Ein ähnlicher Standard wie die PSD-II-Vorschriften im Zahlungsverkehr. "In näherer Zukunft kommt FIDA sicher nicht", so Dolzer.
Positiv entwickelt sich offenbar auch die Novellierung des österreichischen Verbraucherkreditgesetzes gemäß der EU-CCD-Richtlinie (Consumer Credit Directive). Federführend zuständig ist hier nicht – wie in vielen Materien, die den gewerblichen Vertrieb betreffen – das Wirtschafts-, sondern das Justizministerium (BMJ). Über die engagierte Arbeitsweise des BMJ zeigte sich Dolzer voll des Lobs. In wöchentlichen Meetings werde seit Oktober jeder Paragraf durchgegangen, wobei viel Wert auf eine Verständigung mit sämtlichen Interessensgruppen gelegt werde. Ein Gesetzesbeschluss sei Ende 2025 zu erwarten, in Kraft trete die Regelung im November 2026.
Keine Gefahr aus der Rückerstattungsfrage
Es seien darin keine dramatischen Änderungen zu erwarten. Die Regelung gilt nur für Konsum-, nicht für Hypothekarkredite. In der Rückerstattungsfrage – ob bei vorzeitiger Tilgung auch die Vermittlerprovision aliquot zurückgezahlt werden muss – sei die Auslegung, dass nur die von der Bank "erhobenen" Kosten erstattet werden müssen. Dazu zählen nicht die Provisionen, die nur von von der Bank für die Vermittler eingehoben werden. "Wir haben Anspruch auf einmalige Abfindung", so Dolzer.
Diskussionen gab es im Rahmen der Verbraucherkreditgesetz-Novellierung, weil Verbraucherschützer forderten, dass Vermögensberater keine Kunden mit Finanzengpass beraten dürfen. Was laut Dolzer nicht kommen dürfte. Die Debatte geht auf jene in letzter Zeit vermehrt auftretenden schwarzen Schafe zurück, die vermeintliche Kreditberatung oder Vermittlung anbieten, wobei den betroffenen Kunden Geld abgeknöpft, aber nicht geholfen wird. Ein angemeldetes Vermögensberatergewerbe liege bei diesen Problemfällen in der Regel nicht vor.
DORA: Aufsicht setzt auf Unterstützung
Herausfordernd sei zwar die Umsetzung der seit 17. Jänner anzuwendenden DORA-Verordnung (Digital Operations Resilience Act), die die Wertpapierfirmen betrifft, nicht aber die WPDLU. Es dürfte den Unternehmen von der Aufsicht jedoch genügend Zeit zur Anpassung eingeräumt werden. Man stehe im Austausch mit der FMA und gehe nicht davon aus, dass es gleich von Beginn weg zu verschärften Prüfungen kommen werde.
Herausfordernd bleibe jedoch der Konflikt einiger Wertpapierfirmen (WPF) mit der FMA rund um die Aufsichtskosten (die Redaktion berichtete). Politische Lösungen seien bisher gescheitert, die Dauer der laufenden Gerichtsverfahren ziehe sich in die Länge. Die Zeit dränge für WPF, die bei ungünstiger Entwicklung der Causa eine deutliche Erhöhung der Aufsichtskosten fürchten.
Achtung bei ELTIFs
Beschäftigen muss sich der Fachverband außerdem mit einem Produkttrend. Nach der Neugestaltung der EU-Regelung zu den europäischen Fonds für langfristige (Infrastruktur-)Investitionen ("ELTIF 2.0") haben bereits einige Anbieter solche Produkte an den Markt gebracht. Es dürften in nächster Zeit etliche neue dazukommen. "Schauen Sie besonders auf die Bindefristen. Es ist außerdem wichtig, die Ertragsaussichten abzuschätzen", mahnte Dolzer die Vermittler. Ein Blick auf die Diversifikation im Portfolio sei ebenfalls ein Thema. (eml)