Digitaler Euro, PEPP, RIS: Das will die EU heuer ändern
2026 sollen die Trilog-Verhandlungen für den digitalen Euro starten. Das bisher erfolglose Pensionsprodukt PEPP wird abgeändert, und die Review der "Retail Investment Strategy" bringt wieder Diskussion.
Die Trilog-Verhandlungen zum digitalen Euro sollen nicht vor Juni 2026 starten. Das geht aus der EU-Jahresvorschau hervor, die auf der Homepage des österreichischen Parlaments veröffentlicht wurde. Nachdem sich EU-Parlament und EU-Rat am 19. Dezember 2025 auf eine allgemeine Ausrichtung zum digitalen Euro geeinigt haben, dürfte der abschließende Parlamentsbericht erst im Mai 2026 kommen. Eine Einführung wird nicht vor 2029 erwartet.
Im November 2025 startete bereits die technische Vorbereitungsphase; inklusive einem für 2027 geplanten Pilotprojekt mit ausgewählten Zahlungsdienstleistern. Das Projekt "digitaler Euro" wurde im Juli 2021 von der Europäischen Zentralbank (EZB) ins Leben gerufen. Die EZB will den Bürgern damit im digitalen Zeitalter ein bargeldähnliches Zahlungsmittel (Zentralbankgeld) zur Verfügung stellen. Zwei EU-Rechtsakte aus 2023 sind entscheidend: die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro (rechtliche Einführungsgrundlagen) und die Verordnung zum Euro-Bargeld (Funktionen, technische Details).
Das Finanzministerium in Österreich (BMF) begrüßt den digitalen Euro als digitale Ergänzung zum Bargeld. In einer Aussendung hebt das BMF die Rolle des digitalen Euro bei der Sicherung der Währungs- und Zahlungssouveränität Europas hervor.
Review der Offenlegungsverordnung – Finanzberater gestrichen
Vereinfacht sollen heuer auch die ungeliebten, überbordenden Transparenzvorschriften für Finanzdienstleistungen werden. Im November 2025 hat die EU-Kommission einen Novellierungsvorschlag für die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) vorgelegt (externer Link). Ein Kernpunkt: Das Produkt rückt in den Vordergrund, auf Unternehmensebene werden die Offenlegungspflichten abgeschafft. Gelten soll die Verordnung künftig nur für Finanzprodukte, nicht für Dienstleistungen. Finanzberater werden aus dem Anwendungsbereich gestrichen.
Laut EU-Plan wird der Kommissionsvorschlag derzeit auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen diskutiert. Der zypriotische Ratsvorsitz habe angekündigt, den Verhandlungen ausreichend Zeit einräumen zu wollen, strebe aber noch eine allgemeine Ausrichtung im Rat bis Juni 2026 an.
Kleinanlegerstrategie – technische Details vor Finalisierung
Zypern will Anfang 2026 zudem die technischen Arbeiten am Finaltext der "Retail Investment Strategy" (RIS, "Kleinanlegerstrategie") abschließen. Die Kommission hatte die RIS im Mai 2023 veröffentlicht, um mehr Sicherheit und bessere Voraussetzungen für die Kleinanlegerteilnahme am Kapitalmarkt zu schaffen.
Zur Strategie gehören zwei zentrale Gesetzgebungsvorschläge: eine Sammelrichtlinie zur Änderung der Mifid II (Märkte für Finanzinstrumente), IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie), Solvabilität II (Eigenmittelausstattung von Versicherungen), OGAW-RL und AIFMD (Kapitalanlagegesellschaften, Fonds). Der zweite Vorschlag ändert die PRIIPS-VO (Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte). Eine politische Einigung über die RIS wurde bereits am 18. Dezember 2025 unter dänischem Vorsitz in den Trilog-Verhandlungen erzielt.
PEPP – Kostendeckel kommt weg
Eine Überarbeitung gibt es beim PEPP, dem Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukt. Für dieses EU-weit grenzüberschreitend übertragbare Modell der dritten Säule gibt es bisher nur zwei Anbieter. Die strengen Anforderungen – vor allem ein Kostendeckel von einem Prozent – gelten als Misserfolgsfaktor. Grundstein für die geplante Vereinfachung ist das am 20. November 2025 von der Kommission vorgestellte Pensions Package.
Mitgliedstaaten müssten gemäß Novellierungsvorschlag ein PEPP steuerlich so fördern, wie das am besten geförderte nationale Pensionsvorsorgeprodukt. Freiwillige Arbeitgeberbeiträge sollen zulässig sein. Den Staaten wird außerdem ein PEPP als Fixlösung erlaubt, aus der sich nicht einverstandene Bürger auswählen können (Auto-Enrollment mit Opt-out). Entfallen soll der Kostendeckel, ebenso wie die Pflicht zur Kapitalgarantie beim Basis-PEPP. Dafür gilt aber ein Value-for-Money-Regime mit aufsichtsrechtlichen Kostenbenchmarks, und die Transparenzpflichten werden ausgeweitet.
Das Finanzministerium in Österreich lehnt steuerliche Vorgaben und ein verpflichtendes Auto-Enrollment ab. "Letzteres sollte höchstens als Wahlrecht der Mitgliedstaaten ausgestaltet sein", heißt es in der EU-Vorschau.
Pensionskassen: Mehr Transparenz
Auf Änderungen einstellen müssen sich die Pensions- und Vorsorgekassen. Die IORP-Richtlinie (Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) soll im Rahmen des Pensions Packages überarbeitet werden. Informations- und Transparenzpflichten (Kosten) werden ausgeweitet, ein Rahmenwerk für das Monitoring der Performance ("Underperformance") soll eingeführt werden. "Das BMF spricht sich klar für den Ausbau der Informationspflichten sowie das Informationsregime im Fall einer 'Underperformance' aus", heißt es. Begrüßt wird auch der Informationsausbau und die Klarstellung der Möglichkeit, verschiedene Investmentoptionen anzubieten. (eml)













