Seit dem 2. August 2026 gelten EU-weit neue Transparenzpflichten bei der Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI). KI-generierte oder stark KI-bearbeitete Inhalte müssen gekennzeichnet werden und Chatbots als solche erkennbar sein.

Eine Aufsichtsbehörde mit Sanktionsbefugnissen wurde in Österreich zwar bisher noch nicht definiert. Als KI-Servicestelle wurde aber die RTR eingesetzt – sie bietet auf ihrer Homepage auch umfassende Informationen für Unternehmen.

UWG-Klagen möglich
Der Fachverband der Finanzdienstleister mahnte unlängst in einer Aussendung seine Mitglieder zur Berücksichtigung der aus dem EU-AI-Act stammenden Regeln. Wenngleich die Aufsichtsinstanz noch fehlt, könnten unter Umständen Mitbewerber Ansprüche aus dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellen, sollten Konkurrenten nicht ordnungsgemäß kennzeichnen, wie es heißt.

Kennzeichnungspflichten
Die Experten heben vier Kennzeichnungspflichten nach dem Art. 50 des AI-Acts hervor: Unternehmen müssen Nutzer informieren, wenn diese es mit einem Chatbot oder einem anderen KI-Interaktionssystem zu tun haben.

Offengelegt werden müssen auch Emotionserkennungssysteme, die den Zustand einer Person erkennen oder ableiten sollen – etwa aus Gesichtsausdruck, Stimme, Körperhaltung.

Wer Deep Fakes erstellt, muss dies ebenfalls kennzeichnen. Das sind KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen oder Umgebungen ähneln und die Nutzer täuschen können.

Klar auszuweisen sind zudem Texte, die von öffentlichem Interesse sind und nicht menschlich überprüft und redaktionell kontrolliert werden. Es reicht nicht aus, Sprache oder Grammatik zu überprüfen. Die Verordnung verlangt, dass ein Mensch inhaltlich kontrolliert und die Verantwortung für den Inhalt übernimmt.

Vorgeschlagene Icons
Beim Fachverband empfiehlt man, im Zweifel eine Kennzeichnung vorzunehmen. Dafür schlägt die Europäische Kommission mögliche Kennzeichnungssymbole (Icons, externer Link) im Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Offenlegung KI-generierter Inhalte (externer Link) vor. "Diese sind nicht verpflichtend, es ist jedoch empfehlenswert sich an der grundsätzlichen Ausgestaltung zu orientieren", heißt es in der Aussendung. (eml)