Wer Geschäfte mit Verbrauchern macht, muss viele elektronische Produkte und digitale Dienstleistungen sowie die dazugehörenden Informationen anpassen. Das betrifft Hardware wie Handys, TV oder Fahrkartenterminals oder digitale Services wie Apps, Websites, Buchungssysteme und nötige Formulare oder Informationsmaterial. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmer.

Das Gesetz geht auf die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie zurück, die schon 2019 veröffentlicht wurde. Erst 2023 schaffte Österreich die Umsetzung mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In vielen Fällen sind Unternehmen verunsichert, weil das Gesetz nicht ganz eindeutig definiert, was zu machen ist. Das zeigt eine Recherche der Redaktion, die Sie in der neuen Heftausgabe 1/2025 finden, die Ende März erscheint. Wissen Sie schon Bescheid? Wir testen Ihr Wissen!