Finanzaufsicht beschlagnahmt Krypto-Automaten
Krypto-Automaten sind für Fans digitaler Assets ein Weg, um diese zu erwerben. Leider sind die Geräte auch ein guter Weg, um Geld zu waschen. Auch daher hat die Bafin einen Schlag gegen die Betreiber von illegalen Krypto-Automaten geführt.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat am Dienstag (20.8.) eine bundesweite Razzia gegen die Betreiber illegaler Krypto-Automaten gemacht, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Das teilt die Behörde mit. Bei der Aktion ging sie, unterstützt von der Polizei und der Deutschen Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA), an 35 Standorten mit insgesamt 60 Einsatzkräften gegen die Automaten-Betreiber vor. Dabei wurden 13 Geräte und Bargeld im Wert von einer Viertelmillion Euro einbehalten.
Die Aufsicht hat damit einen Schlag gegen Geldwäsche geführt. Sie betont in ihrer Mitteilung, dass Wechselautomaten auch Nutzer mit kriminellen Absichten anziehen. Wer hohe Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, müsse zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen ("Know your customer"-Verfahren, KYC). Zudem gelte, dass Informationen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden müssen, wenn Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes festgestellt würden. "Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche", heißt es in der Mitteilung der Behörde.
Integrität des Finanzsystems
Die Bafin begründet die Razzia ferner damit, dass das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt den gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft darstellt. Daher benötigen Gesellschaften dafür laut Paragraf 32 Kreditwesengesetz die ausdrückliche Erlaubnis der Bafin. Diese Erlaubnispflicht soll sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Mit dem Handel mit Krypto-Werten seien erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. (jb)