Mit Beginn des kommenden Jahres verlieren der Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien und der Deka-Nachhaltigkeit Impact Renten die Einstufung gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung, wie eine Sprecherin gegenüber "Bloomberg News" bestätigte. Künftig gelten diese Fonds als Artikel-8-Produkte. Dabei werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Gesichtspunkte nicht ganz so streng ausgelegt. 

"Das Fondsmanagement hält ungeachtet dessen am Investmentansatz und Produktkonzept sowie der Anlagestrategie der beiden Fonds fest", so die Deka-Sprecherin. Bei sieben anderen Fonds war das Institut den Schritt bereits gegangen. Die Sprecherin begründete die Umklassifizierung mit “inzwischen konkretisierender Rechtsakte sowie Verlautbarungen und Rückmeldungen der Aufsichtsbehörden” zu den Bedingungen für Artikel-9-Einstufungen durch die Fondsgesellschaften.

Welle an Umklassifizierungen
Auch andere Vermögensverwalter wie Amundi und DWS verabschieden sich von der einst begehrten Artikel-9-Einstufung angesichts wachsender Verwirrung um das Anti-Greenwashing-Regelwerk der EU, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Union Investment erklärte gegenüber "Bloomberg", man habe weiter insgesamt sieben Artikel-9-Fonds für private und institutionelle Kunden im Bestand und hier bislang keine Neueinstufungen vorgenommen. (mb/Bloomberg)