Bürokratieabbau: Warnung vor Umgehung der Versicherungsmakler
Die Regierung will in ihrem Entbürokratisierungspaket auch die Papierberge in der Versicherungsvermittlung abbauen. Ein längst überfälliger Schritt. Zugleich müssten aber alte rechtliche Fragen gelöst werden, wie die Versicherungsmakler mahnen.
Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sieht das am Mittwoch (3.12.) im Ministerrat präsentierte Entbürokratisierungspaket positiv – aber mit Vorbehalten. Die dort angestrebte Papiervermeidung ist zwar eine von der Branche lang geforderte Maßnahme. Rechtliche Schritte dürften jedoch nicht ohne die Einbindung der Makler gesetzt werden, heißt es in einer Stellungnahme, in der die Experten auf einen "rechtsfreien Raum" aufmerksam machen.
Derzeit würden viele Maklerinnen und Makler die elektronische Kommunikation schlichtweg deswegen nicht vereinbaren, weil sie Rechtsnachteile in der Beziehung zu ihren Kundinnen und Kunden sehen. Das Problem ergibt sich aus einer Lücke, die zwischen Pflicht und Befugnis klafft: Versicherungsmaklerinnen und -makler haben nach § 28 Maklergesetz eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept zu erstellen. Sie müssten – um diese Verpflichtungen zu erfüllen – in Angebote, Analysen und Schadensabwicklungen eingebunden werden. Darauf haben sie aber bei der E-Kommunikation momentan keinen rechtlichen Anspruch.
Einbindung nicht gesetzlich fixiert
Die Gesetze zur elektronischen Kommunikation (etwa im VersVG oder in aufsichtsrechlichen Normen, wie dem Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) sehen diese Einbindung nicht explizit vor, so die Fachverbandsexperten. In der Praxis führe das zu Unsicherheit und – die Makler definieren sich als Verbündete der Kundenseite – zu potenziellen Nachteilen für die Konsumenten. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müsste bei einer Neuregelung die Rolle der Versicherungsmakler berücksichtigt werden, so die Forderung des Fachverbands.
"Das Thema der Einbindung von Versicherungsmakler:innen in der elektronischen Kommunikation beschäftigt die Branche schon seit vielen Jahren", schreibt Fachverbandsobmann Christoph Berghammer in der Stellungnahme. Die Praxis zeige, dass die E-Kommunikation im Rechts- und Wirkungsdreieck Versicherung – Kunde – Makler "nicht funktioniert".
Was das Entbürokratisierungspaket vorsieht
Gemäß Vorschlag will die Regierung im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) die elektronische Kommunikation zwischen Versicherung und Kunden erleichtern. Jährlich würden in der Branche 1.300 Tonnen Papier anfallen. Die mit dem VersRÄG 2012 (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz) eingeführten Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation seien nicht mehr praktikabel, heißt es in dem Regierungsvorhaben. Vorgesehen ist, dass es für den elektronischen Schriftverkehr keine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung braucht (wenngleich es allgemeine Mindeststandards geben soll sowie spezielle Schutzregeln für "vulnerable Gruppen"). (eml)














