Der Fall des in Untersuchungshaft sitzenden Signa-Pleitiers René Benko zeigt, dass intransparente Stiftungen kein "sicherer" Weg mehr sind, Geld vor den Gläubigern zu verstecken. Gerichte in mehreren Staaten haben wiederholt Vermögensanteile in Benkos Stiftungen eingefroren. Gleichzeitig zeigt sich, dass es für Gläubiger langwierig ist, solche Schritte zu erwirken.

Laut mehreren Medienberichten von Ende der Vorwoche hat das Landgericht Liechtenstein auf Antrag von Masseverwalter Andreas Grabenweger der Ingbe-Stiftung Auszahlungen verboten. Begünstigte der Stiftung ist Benkos Mutter, sie ist Mitstifterin. Die Ermittler gehen davon aus, dass de facto René Benko selbst über das Vehikel entscheidet und seine Mutter nur vorgeschoben ist.

Masseverwalter will Haftung für alle Schulden
Laut "Standard" will Grabenweger sich im Namen der Gläubiger über diesen Schritt 50 Millionen Euro von der Stiftung holen. Zudem wolle der Masseverwalter erreichen, dass die Ingbe-Stiftung mit dem Gesamtvermögen für alle Schulden haftet, die in Benkos Insolvenzverfahren anerkannt werden. Grabenweger ist der Masseverwalter im Insolvenzverfahren gegen Benko als Unternehmer. Daneben gibt es noch zahlreiche Verfahren gegen die insolventen Signa-Gesellschaften.

Rechtskräftig ist das Urteil, das erst zwei Jahre nach der Signa-Pleite erreicht wurde, nicht. Die Anwälte der Ingbe-Stiftung, die dagegen Einspruch erheben können, interpretieren das Liechtensteiner Urteil anders als Grabenweger. Die Gerichtsentscheidung betreffe nur einen Teil des Vermögens. Über den Rest könne man weiter verfügen, zitiert der "Standard" die Ingbe-Rechtsvertreter.

Langwieriger Weg
Benko-Masseverwalter Grabenweger hatte der Zeitung im Vorjahr bereits gesagt, er rechne mit einem jahrelangen Verfahren, um an das Stiftungsgeld Benkos zu kommen. Dabei betrete man rechtliches Neuland; es müssen Fragen geklärt werden, wie die tatsächlichen Stifterrechte. (eml)