Bawag-Kreditgebühren: Sonderregelung für Maklerkunden
Nach einem vieldiskutierten OGH-Spruch zahlt die Bawag teils Kreditbearbeitungsgebühren zurück. Die Folgen des Urteils: Großkredite werden stark bevorzugt. Eine eigene Lösung musste für Kunden gefunden werden, die den Kredit über Makler abgeschlossen haben. Hier sehen Sie, wer wie viel erhält.
Bereits nach Bekanntwerden einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Februar zu Kreditklauseln zweier Banken war klar, dass hier ein Fundament für viel Diskussionsstoff ausgehoben wird. Nun materialisieren sich die hinterfragbaren Konsequenzen in einem Deal zwischen Bawag und Konsumentenschutz.
Unter anderem hatte das Gericht geurteilt, dass die relative Bearbeitungsgebühr der Bawag von 1,5 Prozent nicht gerechtfertigt ist. Eine Begründung lautete, dass nach dieser Berechnungsweise bei einem höheren Kredit sehr viel höhere Bearbeitungsgebühren vorgeschrieben würden, obwohl der Aufwand gleich bleibt.
Rückzahlungslösung
Geklagt hatte die Arbeiterkammer (AK), die nun mit der Bawag eine Lösung für die Rückerstattung vereinbart hat. Betroffene Kreditnehmer können einen Teil der Entgelte bis zum 31. März 2026 über ein Online-Formular auf der Bawag-Website einfordern (bawag.at/bawag/privatkunden/verbandsklage).
Doch nicht alle Kunden erhalten gleich viel. Für die verschiedenen Kreditarten und -höhen gelten verschiedene Bedingungen. Im Hypothekar- und Immobilienbereich profitieren die Kreditnehmer umso mehr, je höher die aufgenommene Summe ist: Wer Bearbeitungsgebühren von über 2.000 Euro bezahlt hat, dem erstattet die Bawag die vollen 100 Prozent. Lagen die Kreditgebühren unter 1.000 Euro, erhält man hingegen 25 Prozent zurück.
Urteilsauslegung umstritten
Hinter dieser Staffelung steht die Annahme, dass der OGH eine Prozentberechnung nicht goutiert, je höher der Kreditbetrag ist. Wie genau das Urteil in dieser Hinsicht auszulegen ist, ist dabei völlig unklar.
Der Kapitalmarktexperte und Universitätsprofessor Stefan Perner betonte unlängst in einem Interview mit der Redaktion, dass er wie auch andere Juristen überrascht von der Entscheidung war. Er verwies auf eine Abweichung zu einem vorangegangenen OGH-Erkenntnis. Zehn Jahre zuvor hatte das Gericht geurteilt, dass Hauptleistungen – zu der nach bisheriger Ansicht neben der Ware auch das Entgelt gehörte – nicht der AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unterliegen. Perner betonte, dass das Bawag-Urteil nicht automatisch auf Prozentualgebühren anderer Banken anwendbar ist. Es gehe daraus auch nicht hervor, welche Gebührenhöhe überhaupt erlaubt sei.
Zur Gänze rückerstattet werden jedenfalls zumindest bei dem Bawag-Deal die Bearbeitungsgebühren bei Konsumkrediten. Zusätzlich erhalten alle Kunden einen Pauschalbetrag, der die Verzinsung abgelten soll.
Hier die genauen Staffelungen:
| Rückerstattung Bearbeitungsgebühr (BG) | Bedingungen für Rückerstattung | Zinsrückerstattung | |
| Konsumkredit | Zur Gänze | Nein | Pauschal 150 Euro (Deckelung mit Refundierungsbetrag) |
| Hypothekar- und Immobilienkredit | Wenn bezahlte BG: < 1000 Euro: 25% 1000-1499: 50% 1500-1999: 75% >2000 Euro: 100% | Nur Rückerstattung der BG, wenn > 1 % des Kreditbetrages (weil < 1 % gilt als verhandelt) Rückerstattung, wenn BG im Einzelnen NICHT ausverhandelt wurde | Pauschal 350 Euro (gedeckelt mit Refundierungsbetrag) |
Quelle: AK
In der Tabelle ist ein weiterer paradoxer Effekt des OGH-Urteils zu sehen: Während Großkreditnehmer mit hohen Gebühren alles zurückerhalten, gibt es keine Rückerstattung für Personen, die sich aktiv um eine geringe Bearbeitungsgebühr gekümmert haben.
Rückforderung: 30 Jahre
Die Lösung betrifft laut AK-Aussendung Verbraucherkreditverträge (Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkredite) der Bawag und deren Direktmarke Easybank, bei denen die Kreditbearbeitungsgebühr in Prozent des Kreditbetrags bemessen wurde. Demnach können Kreditbearbeitungsgebühren, Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite für die vergangenen 30 Jahre zurückgefordert werden. Die Rückerstattung erfolgt, egal ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde.
Zu beachten ist, dass die Bedingungen nur für Kreditverhältnisse gelten, die direkt bei der Bawag abgeschlossen wurden. Wer hingegen den Vertrag über einen Kreditmakler vermittelt bekommen hat, für den wurden Sonderregeln ausverhandelt. Der Grund: Die Bawag hat ab 2015 den Kreditmaklern die volle Bearbeitungsgebühr weitergereicht, wie AK-Experte Christian Prantner erklärt. Davor waren die Verträge zwischen Maklern und Bank höchst uneinheitlich gestaltet. Sich einen Überblick zu verschaffen, war dem Vernehmen nach in den Verhandlungen einigermaßen schwierig.
Die Lösung bei vermittelten Krediten
Daher wurde folgende Lösung gefunden: Für nach 2015 über den Makler abgeschlossene Verträge erhalten die Kunden keine Bearbeitungsgebühren zurück. Für Verträge, die vor 2015 abgeschlossen wurden, bekommen Maklerkunden Pauschalbeträge zwischen 150 und 500 Euro, nach der oben zu sehenden Staffelung. Bei den Zinsen erhalten auch die Maklerkunden pauschal 350 Euro.
Hannes Dolzer, Fachverbandsobmann der Finanzdienstleister, sagte gegenüber der Redaktion, dass dieses Verhandlungsergebnis am Ende die Sicht der gewerblichen Kreditmakler unterstütze: Bei ihnen sei die Kreditbearbeitung eben eine Hauptleistung und der Erhalt der Gebühren gerechtfertigt.
In der Regel würden Kreditmakler sehr viel bessere Bedingungen ausverhandeln. Es gehe bei Immobilienkrediten meist um zigtausende Euro, die Maklerkunden weniger zahlen würden. Wenn diese Kunden nun keine oder eine geringere direkte Bawag-Rückerstattung erhalten, sei das mehrfach in den besseren Konditionen enthalten. Makler müssten gegenüber den Kunden selbstbewusst auftreten und diese Vorteile auch argumentieren, so Dolzer.
Löschungsquittung muss Bank zahlen
Gesondert behandelt wird in dem nunmehrigen AK-Bawag-Deal die Rückforderung von Entgelten für die Ausstellung einer Löschungsquittung, die der OGH ebenfalls als unzulässig einstufte. Banken dürfen künftig generell keine Kosten mehr für die Ausstellung von Löschungsquittungen verrechnen, wie es bei der AK heißt, die dafür einen Musterbrief zur Verfügung stellt.
Die Verhandlungen mit der Bawag waren aus Sicht der AK nur ein Schritt unter vielen. Laut Prantner laufen mehrere Verfahren gegen Banken vor dem OGH. (eml)















