Die Unicredit Bank Austria und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich auf eine außergerichtliche Lösung im Streit um die Rückzahlung von Bestandsprovisionen geeinigt. Das teilt der VKI in einer Aussendung mit. Dem Schritt waren längere Verhandlungen vorausgegangen.

Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften bis auf wenige Ausnahmen Bestandsprovisionen, solange der Kunde das Produkt im Portfolio hat. Es handelt sich um Geld, das der Kunde am Ende selbst zahlt, denn die Fondsgesellschaft verrechnet ihm diese Zuwendung an die Bank als Verwaltungsgebühr. Legen Banken diesen Geldfluss den Kunden nicht offen, ist er unzulässig und nach Rechtsauffassung des VKI zurückzuzahlen.

Individueller Betrag
Der VKI sieht eine in der Vergangenheit nicht ausreichende Offenlegung bei mehreren Instituten. Mit der Bank Austria hat man sich nun dahingehend geeinigt, dass das Kreditinstitut anspruchsberechtigten Teilnehmern einer VKI-Sammelaktion "einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten wird".

Teilnehmen können Konsumenten, denen die Bank Austria bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt hat. Es ist eine Anmeldung zur kostenlosen Sammelaktion bis 10.01.2025 unter www.vki.at/kick-back-2024 (externer Link) nötig.

Offenlegung, Qualitätsverbesserung, keine Interessenskonflikte
In seiner Rechtsauffassung sieht sich der VKI durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996) bestätigt. Seit damals ist die Offenlegung verpflichtend, heißt es beim VKI. Zusätzlich müssen nach der Novelle zum WAG 2007 Bestandsprovisionen auch der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen. Zudem dürfen diese Vergütungen keinen Interessenskonflikt zwischen der depotführenden Bank, vertraglich gebundenen Vermittlern und Kunden auslösten, wie es heißt. Stefan Schreiner, Leitung der Abteilung Sammelklagen im VKI fordert auch andere Banken auf, nicht offengelegte Bestandsprovisionen zurückzuerstatten. (eml)