Der Fachverband der Finanzdienstleister hat im Vorjahr eine Neufassung der Befähigungsprüfungen erarbeitet, die ab 1. Juli in Kraft tritt. Wie bisher soll die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Modul bestehen. Es gibt aber wesentliche Neuerungen.

Im Unterschied zur alten Ordnung entfällt zum Beispiel das Modul zur Ausbildnerprüfung. Dieses hat "in der Praxis keine Relevanz entfaltet", wie der Fachverband mitteilt.

Eingeschränkte Befähigungsprüfung
Eine weitere große Änderung ist die Möglichkeit, die Befähigungsprüfung nur für Teilbereiche abzulegen. Dies ist eine Reaktion darauf, dass die meisten Vermögensberater ihr Gewerbe in einer eingeschränkten Form ausüben. Wer möchte, kann (anstatt der weiter möglichen uneingeschränkten Befähigungsprüfung) nur eine eingeschränkte Form wählen. Drei Teilbereiche stehen zur Auswahl:

  • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Finanzierungen
  • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten, Finanzierungen sowie Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
  • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)

Mehr Anrechnungsmöglichkeiten
Erleichtert werden Anrechnungen, beziehungsweise soll die Berücksichtigung bereits absolvierter Ausbildungen und Qualifikationen ausgeweitet werden. Neu ist laut Fachverband, dass die erforderlichen Lernergebnisse in den Anlagen zur Prüfungsordnung explizit angeführt werden.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen treten mit 1. Juli 2024 in Kraft. Für alle, die davor positiv abgeschlossen haben, ergeben sich keine Änderungen. Für Prüfungen, die vor dem Stichtag begonnen wurden, gilt eine Übergangsfrist. Sie können bis zum 30. Juni 2025 nach der alten Rechtslage absolviert werden.

Bachelor-Niveau
Die Neufassung ist eine Reaktion auf die 2018 geänderten Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen. Demnach müssen Befähigungsprüfungsordnungen so gestaltet sein, dass die Prüfungsinhalte den Anforderungen für das Level 6 entsprechen, die der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) vorgibt. NQR 6 ist vergleichbar mit dem universitären Bachelor. (eml)


Die neuen Prüfungsordnungen für Vermögensberater und Wertpapiervermittler stehen auf der Homepage des Fachverbands zum Download (externer Link).