Aufseher will Bann von Krypto-ETNs brechen
Die britische Finanzaufsicht FCA hatte im Jahr 2021 den Vertrieb von börsengehandelten Produkten, welche die Entwicklung von digitalen Vermögenswerten abbilden, an Privatanleger untersagt. Nun will die Behörde das Verbot aufheben.
Die britische Finanzaufsicht FCA will das Vertriebsverbot von börsengehandelten Wertpapieren (ETNs), welche die Wertentwicklung von Kryptowährungen abbilden, für Retailanleger aufheben. Demnach sollen künftig Krypto-ETNs auf der Insel auch an Privatsparer vertrieben werden dürfen, teilte die FCA mit. Die Behörde hatte den Verkauf von ETNs und anderen Derivaten auf digitale Werte an diese Zielgruppe Anfang 2021 untersagt.
Mit dem Schritt will die Wertpapieraufsicht "Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit" im Vereinigten Königreich fördern und verweist darauf, dass in anderen Nationen Kryptoprodukte zugelassen seien. Selbst für Profianleger erlaubt die FCA Krypto-ETNs erst seit März 2024. Einige Börsen, wie die London Stock Exchange, hatten für eine Aufhebung des Banns plädiert. Auf der Insel soll der Vertrieb an Privatanleger ausschließlich über von der FCA zugelassene Handelsplätze erlaubt werden.
"Selbst die Entscheidung treffen"
Die FCA hatte das Vertriebsverbot für ETNs auf digitale Vermögenswerte unter anderem mit Verweis auf die hohen Schwankungen, fehlende verlässliche Bewertungsgrundlagen, Marktmissbrauch und Finanzkriminalität sowie ein "unzureichendes Verständnis" der Privatanleger von Kryptoanlagen erlassen. Zudem gebe es keinen "legitimen Bedarf" von Retailkunden, in solche Papiere zu investieren, so die FCA damals.
"Wir wollen unsere Herangehensweise an das Risiko neu ausbalancieren", sagt nun Davide Geale, der bei der FCA für Zahlungsverkehr und digitale Vermögenswerte zuständig ist. "Die Aufhebung des Verbots würde es den Menschen ermöglichen, selbst die Entscheidung zu treffen, ob solch eine risikoreiche Investition das Richtige für sie ist, bei der sie ihr gesamtes Geld verlieren können." Die Behörde betonte, dass die Aufhebung des Verkaufsverbots an Privatanleger nur für ETNs gelten soll, nicht jedoch für andere Derivate. (ert)