Vor einem Jahr trat das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft; die österreichische Finanzbranche ist mit der Umsetzung im Rückstand. Laut Sozialministerium sind 74 Verfahren gegen Unternehmen anhängig, 36 wurden von Amts wegen eingeleitet, davon der größte Teil Bankdienstleistungen, nämlich 22 Verfahren.

"Das neue Gesetz hat im Finanzbranche und vor allem bei den Versicherern eine Awarenessbildung bewirkt", so Werner Rosenberger, Experte für digitale Barrierefreiheit bei der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen in Österreich. Allerdings gebe es in der Praxis noch viele Hürden zu beseitigen.

E-Banking – unprofessionelle Gestaltung
So sind erstaunlicherweise E-Banking-Prozesse, bei denen man eine hochprofessionalisierte Programmierung vermuten könnte, häufig noch nicht barrierefrei. Das zeigt sich etwa dann, wenn bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung das Feld für den Zahlencode nicht fachgerecht als solches gelabelt ist. Falsch oder nicht gekennzeichnete Felder können von der Vorlesesoftware nicht richtig wiedergegeben werden. "Sehschwache Menschen können oft gar nicht erkennen, was man in die Felder eingeben soll", so Rosenberger. Ein weiteres Beispiel: In vielen Fällen seien Formulare nur über die Maus navigierbar, nicht aber über die Tastatur, was bei feinmotorischen Einschränkungen aber auch für blinde Personen zum Problem wird.

Kernanwendungen wie Antragsstrecken seien im Finanzbereich zwar schon besser aufgestellt als noch vor einem Jahr. "Bei den allgemeinen Webseiten der Anbieter oder bei den Marketinginformationen hat sich dagegen nicht viel getan", so Rosenberger.

Nur der Code zählt
Überraschend ist für ihn, dass Entwickler von Webseiten im Zeitalter der künstlichen Intelligenz (KI) nach wie vor "für das Auge" denken. Sind zum Beispiel die Teile eines Textes wie Titel, Text, Zwischenüberschriften nicht richtig "getagt", könnte die Software Unterstreichungen als Überschrift werten und würde die Struktur falsch interpretieren. "Blinde und Sehschwache müssen in den Code gehen, um Informationen auslesen zu können", erklärt Rosenberger. Und genau dieser Aspekt decke sich mit den Erfordernissen der KI, für die beim Infosammeln ebenfalls der Code zählt. 

Immerhin, so Rosenberger, würden fortschrittliche Anbieter heute statt der Suchmaschinenoptimierung bereits GEO (Generative Engine Optimization) betreiben, wo man Informationen gezielt für generative KI-Suchmaschinen und Chatbots aufbereitet. "Entwickler sollten heute nicht wie sehende Personen denken, sondern wie die Maschine, denn diese braucht ebenfalls volle Barrierefreiheit", so Rosenberger.

Agenturen oft nicht informiert
Rosenberger berät selbst Banken. Einige hätten schon 2019 mit der Umsetzung begonnen, als die EU-Kommission die Regeln veröffentlichte. Andere Institute wiederum haben den Prozess bis heute nicht durchgedacht. Das zeigt sich etwa, wenn ein grafisches Captcha im Weg ist, also das Prüfsystem, bei dem Nutzer Ampeln, Brücken oder Fahrzeuge identifizieren, um sich als reale Menschen auszuweisen. Bei Sehschwäche eine schwer lösbare Aufgabe. "Es gibt bereits datenschutzkonforme Ersatztools. Aber nicht alle wissen darüber Bescheid. Wichtig wäre, dass die Agenturen, die das umsetzen, diese auch kennen", so Rosenberger.

Eine Bruchstelle ergibt sich auch am Weg zum CEO oder zur Marketingstelle: "Wir reden in der Beratung oft mit der IT, sind aber in der Regel nicht in die Gespräche mit dem Marketing oder dem CEO eingebunden. Das kann dazu führen, dass Lösungen am Ende nicht durchgehend konform sind", so Rosenberger. "Es ist wichtig, dass man Barrierefreiheit von Beginn weg bis zum Ende mitdenkt, um eine saubere Lösung zu bekommen, die nicht am Ende wieder teure Nachjustierungen benötigt", rät der Fachmann.

Frage der Zukunfts-Fitness
Dass der Prozess langwierig ist, sei klar. "Allerdings wäre die Barrierefreiheit nichts, wo man so lange warten muss, eben weil technisch ohnehin alles darauf hinausläuft", so Rosenberger.

Laut dem Global Economics Disability Report der EU-Kommission verfügen Personen mit Behinderungen in Nordamerika und Europa über ein freies Vermögen von 2,6 Billionen US-Dollar. Nicht barrierefreie Banken agieren demnach durch ihre Exklusion unwirtschaftlich. Das legt auch die Kantar-Untersuchung zum Brand Inclusion Index 2024 nahe: Drei Viertel der Menschen weltweit sagen, es ist ihnen wichtig, bei Marken zu kaufen, die aktiv Vielfalt und Inklusion fördern.

Grundlage für die neuen Regeln ist der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), der am 28. Juni 2025 inkraft trat und in Österreich mit dem BaFG in nationales Recht gegossen wurde. Seitdem müssen digitale Produkte und Dienstleistungen wie Online-Shops, E-Banking-Systeme, Ticketplattformen oder Selbstbedienungsterminals barrierefrei zugänglich sein. Erfasst sind unter anderem Hardware und Betriebssysteme für Universalrechner, Smartphones, Smart-TVs, E-Book-Reader, Bankomaten, Fahrkarten- und Zahlungsterminals sowie digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, E-Banking, Buchungsplattformen, E-Book-Software und digitale Dienste im Personenverkehr. Ausgenommen sind Dienstleistungen von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Barrieren treffen fast ein Fünftel
In Österreich leben rund 18,4 Prozent der Bevölkerung mit einer temporären oder dauerhaften Behinderung, rund vier Prozent davon mit Sehbehinderung. Dazu kommt, dass auch die demografische Entwicklung immer mehr barrierefreie Services erforderlich macht.

Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Verwaltungsstrafen: bis zu 80.000 Euro für Großunternehmen, bis zu 50.000 Euro für KMU und bis zu 25.000 Euro für Kleinstunternehmen. In Österreich wird bisher der Grundsatz "Beraten vor Strafen" verfolgt. Zur Marktüberwachungsstelle wurde das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich, bestimmt. (eml)