Abfrage der "Nachhaltigkeitspräferenz": Mitte 2022 geht es los
Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für die Änderungen der Mifid-II-Richtlinie präsentiert. Darin finden sich auch die neuen Pflichten in Sachen Nachhaltigkeit, die künftig in der Anlageberatung gelten sollen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (22. April) die finalen Entwürfe zur Änderung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II vorgelegt. Darin konkretisiert die Kommission die Regelungen für den Vertrieb von nachhaltigen Finanzprodukten, die von der Branche mit Spannung erwartet worden waren.
Nach den Plänen der EU-Kommission müssen unter anderem Anlageberater bei Kreditinstituten ihre Kunden im Beratungsgespräch künftig fragen, ob sie in ihrer Geldanlage Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt wissen wollen. Allerdings wird es dabei nicht ausreichen, sich bei einem Anleger lediglich danach zu erkundigen, ob er einen Fonds wünscht, der nach der EU-Offenlegungsverordnung unter Artikel 8 oder Artikel 9 eingruppiert ist. Ob er also ein Sondervermögen möchte, das ökologische oder soziale Merkmale bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt, oder ob es ein Produkt sein soll, das ein konkret bestimmtes Nachhaltigkeitsziel verfolgt.
Mindestanteile abfragen
Stattdessen sieht der Entwurf der Kommission vor, dass Berater explizit abfragen müssen, welche Mindestanteile an nachhaltigen Investitionen sich ein Kunde für seine Geldanlage vorstellt. Sprich: Es muss die Frage gestellt werden, wie "nachhaltig es denn sein darf".
Der Grund für diese verschärfte Vorgabe dürfte klar sein: Mit Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung sind keine eindeutigen qualitativen Vorgaben verbunden. Ein entsprechender Fonds darf beispielsweise weiterhin in Unternehmen investieren, die Kohlendioxid ausstoßen. Er muss diese Emissionen nur ausweisen (lesen Sie dazu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch:"Offenlegungsverordnung: Vorsicht vor nachhaltig falschem Marketing").
"Unnötiges Hindernis"
Die Abfrage der Mindestanteile stößt allerdings bereits auf Kritik. So teilt etwa die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der Dachverband der deutschen Banken und Sparkassen, mit, sie unterstütze nachdrücklich das Ziel der EU-Kommission, das Thema Nachhaltigkeit bei der Kundenberatung stärker in den Fokus zu nehmen. Misslich sei aber, dass die Kommission im Wertpapiergeschäft damit "ein neues und unnötiges Hindernis für eine reibungslose Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit" aufgebaut habe.
Das Forum Nachhaltige Geldanlangen (FNG) begrüßt die nun erfolgte gesetzliche Verankerung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung, weist aber gleichzeitig auf den Qualifizierungsbedarf aufseiten der Finanzberater hin. Darüber hinaus begrüßt das FNG den Legislativvorschlag für die Erweiterung und Standardisierung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Kommission wird die Entwürfe für die Mifid-II-Änderung nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Sollten sie dort nicht auf größere Widerstände treffen, werden die Vorgaben voraussichtlich Mitte 2022 verbindlich werden. (am)
Service: Die Änderungen auf der Website der EU-Kommission