Den in Vorsorgefragen völlig unterschiedlich eingestellten Regierungsparteien ist ein wichtiger gemeinsamer Schritt bei den Betriebspensionen gelungen. Im Nationalrat wurde am Mittwoch (23.9.) die angekündigte Reform abgesegnet, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich die Wahl bekommen, den Arbeitgeberbeitrag für die Abfertigung Neu (1,53 Prozent vom Bruttolohn) ohne Garantieschema und damit chancenreicher am Kapitalmarkt veranlagen zu lassen.

Die Betrieblichen Vorsorgekassen (BV) – sie sind für die Verwaltung der Abfertigung zuständig – müssen ab 2028 neben dem herkömmlichen Garantie-Modell auch sogenannte Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaften (VVG) einrichten. In diesen werden risikoreichere Investments ermöglicht. In der VVG entfällt neben der Garantie auch die vorzeitige Kapitalverfügbarkeit bei Jobwechsel; die Langfristigkeit unterstützt potenziell höhere Erträge. Das Geld der Beschäftigten bleibt also zwingend bis zum Rentenbeginn in der Vorsorgekasse beziehungsweise in der VVG. Ausnahmen sind nur in Härtefällen vorgesehen.

VVG muss nach Pensionskassengesetz veranlagen
Die neuen Regeln schreiben den VVG vor, nach den Veranlagungsgrundsätzen des Pensionskassengesetzes zu investieren. Die Novelle ermöglicht es den bisher zur konservativen Veranlagung gezwungenen Vorsorgekassen erstmals für einen Teil ihrer Kunden Pensionskassen-ähnliche Renditen zu erzielen.

Vorsorgekassen konnten in den vergangenen Jahrzehnten durchschnittlich nur Renditen zwischen zwei und 2,5 Prozent jährlich erwirtschaften. Die Pensionskassen hingegen, die die freiwilligen betrieblichen Arbeitgeberbeiträge ohne volle Kapitalgarantie verwalten, performten mit rund fünf Prozent annualisiert doppelt so gut, wie Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensions- und Vorsorgekassen, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag (24.9.) erklärte.

Kein Opt-Out
Arbeitnehmer müssen sich aktiv für das VVG-Modell entscheiden. Viele Experten hatten im Vorfeld auf eine umgekehrte Vorgangsweise gedrängt, also dass sich Anwärter aktiv auswählen müssen, wenn sie keine risikoreichere Veranlagung wollen. Dieses Opt-Out-Modell hat in Staaten wie Großbritannien bereits hohe Beteiligungsquoten erwirkt. "Wir hätten ein Opt Out-Modell präferiert", sagte NEOS-Nationalratsabgeordneter Christoph Pramhofer. Er zeigte sich aber hochzufrieden, dass die Reform zustandekam. Die Aufgabe sei es nun, die Bürger zu informieren. "Wir müssen das in die Breite tragen und hoffen, dass wir möglichst viele Leute überzeugen können", so Pramhofer.

Er rechnete vor, dass bei einer Arbeitgebereinzahlung von 40 Euro pro Monat über eine Berufslaufbahn hinweg künftig bei Pensionantritt 95.000 Euro herausschauen könnten, statt im konservativen Modell nur 60.000 Euro. Der Rechnung liegt eine Annahme von vier Prozent annualisierter Rendite im neuen Modell und von zwei Prozent im alten Modell zugrunde.

Beteiligung zwischen zehn und 80 Prozent
Schätzungen gehen dahin, dass maximal zehn Prozent der Beschäftigten sich aktiv in die neue VVG einwählen. Zakostelsky zeigt sich optimistischer. Er geht davon aus, dass im ersten Jahr zehn bis 20 Prozent das neue Modell wählen und bei Sichtbarkeit der Performanceunterschiede deutlich mehr dazukommen. "Dann kann man die Echtwerte auf den Tisch legen, und dann glaube ich kann mittelfristig eine Sogwirkung entstehen auf 70 bis 80 Prozent", so Zakostelsky.

Firmenpension für alle
Die zweite im Nationalrat beschlossene große Neuerung ist die Einführung eines "Standardprodukts zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen" (SpÜV). Dahinter verbirgt sich die "Firmenpension für alle" beziehungsweise der lang geforderte "Generalpensionskassenvertrag". Über ein SpÜV, das von den überbetrieblichen Pensionskassen eingerichtet wird, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2028 ihre erworbenen Abfertigungsbeträge kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen und somit in eine lebenslange steuerfreie Zusatzrente umwandeln. Bisher war das nur jenen 25 Prozent der Beschäftigten möglich, die über ihren Arbeitgeber bereits eine Betriebspension hatten.

Im SpÜV gelten gegenüber den allgemeinen Pensionskassenverträgen Sonderregelungen, etwa bei Leistungen (umfasst Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber keine Invaliditätsversorgung) oder bei der Versicherungsmathematik (spezielle Schwankungsrückstellungen) sowie bei den Kosten: Die FMA hat per Verordnung Kostenhöchstwerte für diese zur Abfertigung gewidmeten Standardprodukte festzulegen.

Versicherungssteuer fällt weg, aber keine Kostenvorgaben
Die Kostenthematik ist in der Novelle zentral. Auch den Vorsorgekassen wird eine Reduktion der Verwaltungskosten von 0,8 auf 0,6 Prozent verordnet. Interessant ist, dass in puncto Kosten die Versicherungen unbehelligt bleiben, obwohl sie ebenfalls stark von den Neuerungen profitieren.

Denn die Abfertigung kann nicht nur in eine Pensionskasse, sondern auch in eine Lebensversicherung übertragen werden, wobei die Versicherungssteuer wegfällt. Im Unterschied zu den VVGs und SpÜVs, für die der Gesetzgeber Kostenregeln formuliert, kann bei den Versicherungen kein Hinweis zu Abschluss- oder Verwaltungskosten gefunden werden. Wie der Preis von Lebensversicherungsprodukten für die Abfertigung aussieht, bestimmt jede Versicherung selbst, heißt es sinngemäß aus dem Versicherungsverband VVO.

Lockerungen: Lebensphasenmodell möglich
Zu den im Nationalrat beschossenen Neuerungen gehören weitere Lockerungen für die Pensionskassen. Ihnen wird es erlaubt, mehrere Anlagestrategien in einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) umzusetzen. Das erleichtert es, Lebensphasenmodelle anzubieten. Bisher waren höchstens drei VRG mit jeweils höchstens fünf Sub-VGen vorgesehen. Diese Beschränkung wird gestrichen.

Attraktiviert werden zudem die freiwilligen Eigenbeiträge der Beschäftigten in die Pensionskassen. Diese werden vom übrigen Pensionskassenkapital getrennt betrachtet. Die Leistungen aus sämtlichen Eigenbeiträgen (erlaubt ist meist maximal der Betrag des Arbeitgebers) sollen steuerfrei sein. Bisher sind nur Leistungen aus prämienbegünstigten Beiträgen nach § 108a EstG steuerfrei, ansonsten fallen 25 Prozent an. Freiwillige Eigenbeiträge können außerdem unabhängig von der Abfindungsgrenze herausgenommen werden.

Dritte Säule im Blick
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) betonte, dass es sich aus ihrer Sicht um einen Beginn handelt. "Ich hoffe, wir können uns auf nächste Schritte einigen", sagte sie. Es müsse ein gemeinsames Auftreten von Politik, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite geben, damit das Modell ein Erfolg wird. Sie bekräftigte, dass in der Regierung an der Stärkung der dritten Säule, der privaten Vorsorge, weiterverhandelt werde.

SPÖ-Nationalratsabgeordneter und Gewerkschafter Josef Muchitsch betonte, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Senkung der Kosten und die Einführung einer Betriebspension für alle profitieren. Auch die beschlossene automatische Zusammenführung zersplitterter Abfertigungskonten sei ein Vorteil. (eml)