21 Millionen Euro Schulden: Grasser-Insolvenzverfahren eröffnet
Karl-Heinz Grasser ist offiziell insolvent. Das Bezirksgericht Kitzbühel eröffnete das Verfahren – die Verbindlichkeiten belaufen sich auf über 20 Millionen Euro. Der Ex-Finanzminister bietet eine Drei-Prozent-Quote an.
Am Dienstag (6.5.) hat das Bezirksgericht Kitzbühel das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Karl-Heinz Grasser eröffnet. Das gab der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bekannt.
Der ehemalige Finanzminister wurde kürzlich in der sogenannten Buwog-Causa vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren Haft und einer Schadenersatzzahlung von 9,8 Millionen Euro verurteilt. Laut AKV wurde die Aufforderung zum Haftantritt bereits zugestellt – ein baldiger Antritt gilt als wahrscheinlich.
Verbindlichkeiten in Millionenhöhe – kaum Vermögen
Grasser beziffert seine gesamten Verbindlichkeiten auf rund 21 Millionen Euro. Davon entfallen:
- etwa 7,9 Millionen Euro auf das Finanzamt (Steuerschulden),
- rund 12,7 Millionen Euro auf die Republik Österreich (Privatbeteiligtenzuspruch).
Dem gegenüber stehen Aktiva von nur rund 300.000 Euro – darunter Kontoguthaben und Sachwerte. Außerdem ist Grasser Gesellschafter der Valuecreation GmbH, die sich jedoch bereits seit 2014 in Liquidation befindet. Die Anteile daran hält er für wertlos.
Insolvenzgrund: Schadenersatz aus Strafurteil
Als Hauptursache für die Insolvenz nennt Grasser den Schadenersatz in Höhe von 9,8 Millionen Euro, der im Rahmen des Strafverfahrens gegen ihn verhängt wurde. In seinem Zahlungsplan bietet er eine Barquote von drei Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach rechtskräftiger Annahme – finanziert mit Hilfe Dritter.
Keine Restschuldbefreiung für Teil der Schulden möglich
Ein erheblicher Teil der Forderungen gegen Grasser ist auf seine strafrechtliche Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung zurückzuführen. Der AKV weist darauf hin, dass diese von der Erteilung einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens ausgenommen sind, wie es § 215 der Insolvenzordnung (IO) vorsieht.
Arbeitslosigkeit infolge des Strafverfahrens
Grasser begründet seine derzeitige Beschäftigungslosigkeit mit den langwierigen strafrechtlichen Ermittlungen: Rund 16 Jahre habe das Verfahren gedauert und ihn in seiner beruflichen Entwicklung massiv eingeschränkt. Eine Anstellung sei ihm dadurch nicht möglich gewesen. (mb)