Sun Contracting, Green Finance und die fragwürdigen Vermittler
Die Pleite des oberösterreichisch-liechtensteinischen Solarunternehmens Sun Contracting wirft einen Schatten auf die Vermittler. Viele, die die Investmentprodukte des Anbieters verkauft haben, haben sich in einen Konflikt mit dem Gesetz begeben – und es droht ihnen selbst der finanzielle Ruin.
Für Frau B. sah es nach einer glücklichen Fügung aus. Sie hatte sich an einer Aktion des Prozesskostenfinanzierers LVA24 beteiligt, wo ihr eine "sehr nette Beraterin" aus einer Lebensversicherung "heraushalf". Was mit dem frei gewordenen Geld zu tun war, wusste die Beraterin praktischerweise auch. Denn diese war nicht nur für LVA24 tätig, sondern stellte sich als Vermittlerin von "Green Finance" vor und präsentierte einen Strauß an Veranlagungsoptionen: Da waren zum einen Anleihen und qualifizierte Nachrangdarlehen von Green Finance, aber auch solche vom Photovoltaik-Ausstatter Sun Contracting. Mit ihrem Investment, erfuhr Frau B., finanziere sie nachhaltige Immobilien oder die Aufrüstung von Häusern mit Sonnenstrom. Und das absolut sicher, weil alles mit realen Sachwerten hinterlegt sei.
Wie Frau B.s Geschichte beginnen viele. LVA24 ist eine Tochter der seit 2018 in Liechtenstein firmierenden Green Finance Group AG, deren Wurzeln auf die österreichische Green Finance GmbH (heute Immowerte GmbH) zurückgehen. Im Green-Finance-Universum nimmt die LVA24 als Kundenakquisiteurin einen wichtigen Platz ein. Sie wirbt bei Konsumenten mit verschiedenen Rückerstattungsaktionen – von ORF-Gebühren bis Energiekosten. Zahlungen gab es tatsächlich, wie man hört. Hat man sich einmal angemeldet, rücken aber auch gleich die Berater mit Investmentprodukten an, wie Betroffene berichten.
Risikobedenken ignoriert
Zu Frau B.s Beraterin gesellte sich, meist wenn es um Unterschriften ging, eine zweite dazu. Warum, weiß Frau B. trotz Nachfrage bis heute nicht. Beide verstanden es jedenfalls, eine amikale Atmosphäre aufzubauen. Äußerte Frau B. Risikobedenken wegen der Investments, schwenkte das Gespräch augenblicklich auf Persönliches um, oft auf Schmeicheleien. Oder umgekehrt – man kam ihr ungeduldig und genervt. Und ein gutes Verhältnis zu jemandem zu gefährden, ist nicht Frau B.s Art.
Nun ist ihr gesamtes Erspartes weg oder nicht zugänglich. Sun Contracting (der Linzer-liechtensteinische Photovoltaik-Ausrüster arbeitete eng mit der Green Finance zusammen) meldete Ende Oktober Insolvenz an. Ohne Fortführungsbestrebungen. Angesichts der massiven Überschuldung dürfen die Anleger kaum Rückflüsse aus der Masse erwarten. Und an das Geld beim Partner Green Finance kommen die Anleger momentan auch nicht – Rückzahlungsanträge weist das Unternehmen ab, wie Kunden berichten.
Green-Finance-Unternehmen ohne frisches Geld
Insolvenz hat Green Finance zwar nicht angemeldet. Das Unternehmen gab in einer Stellungnahme Anfang November an, man wolle alle Verpflichtungen erfüllen. Aktuell heißt es, es werde an einer Restrukturierung der Gruppe gearbeitet. Die Situation ist aber prekär: Die konzerneigene Geldaufnahme am Kapitalmarkt hat Green Finance eingestellt. Und ohne frisches Kapital ist fraglich, wie lange die zahlreichen verschuldeten Konzerngesellschaften (vorwiegend Immobilienunternehmen) überleben können.
In Summe hat Frau B. 100.000 Euro in Sun Contracting und Green Finance investiert. Darunter Kapital aus dem Verkauf einer von der Familie zur Verfügung gestellten Immobilie. Wie sie einen so hohen Betrag allein in ein Sachwertegeflecht investieren durfte, ist nach allen Vernunft-Standards in der Vermittlung schwer nachvollziehbar: In Zeichnungsunterlagen gibt Frau B. ein Gesamtvermögen inklusive Immobilien von maximal 150.000 Euro an. Sie ist zudem keine Großverdienerin. Ihre Einnahmen als Selbstständige muss sie aufbessern, indem sie Kurse hält. Green Finance ging nicht auf diese Frage ein.
Real keine Zinsen
Nicht einmal von den unüblich hohen Zinsen – auf dem Papier versprach man ihr bis zu acht Prozent – hatte Frau B. bisher je etwas. Denn die Emittenten waren knausrig, wenn es darum ging, die Investoren zeitnah real zu entlohnen: Die Kupons der Produkte von Frau B. sind endfällig. "Das alles wegen ein paar Euro aus einer Rückerstattung", ist Frau B. verzweifelt.
Sie sei eigentlich kein leichtgläubiger Mensch, sondern argwöhnisch, wenn jemand mit Versprechungen aufwartet. Aber die Beraterinnen haben sie genau bei der Skepsis gepackt: Was mit dem Ersparten auf der Bank passiert, sehe man ja am Betrugsfall der burgenländischen Commerzialbank Mattersburg. Ein Argument, das für Frau B. hohes emotionales Gewicht hat; sie kommt aus der Region.
Wortkarge Vermittlerinnen
Die Beraterinnen sind der Redaktion namentlich bekannt. Keine wollte Antwort geben; eine sagte ihrer Kundin, sie sei nach Osteuropa ausgewandert. Beide waren im Green-Finance-Vermittlernetzwerk hoch oben. In Social-Media-Einträgen bejubelt das Unternehmen ihren Aufstieg oder den erreichten "Dream Car", ein Luxusauto von Green Finance für die besonders fleißigen "Green Business Partner".
"Green Business Partner", so heißen die Vermittler, die die Investmentprodukte aus der Gruppe an die Kunden bringen. In der Regel sind sie selbstständig tätig. Über 8.000 soll es angeblich davon europaweit geben. Mit welcher Genehmigung sie üblicherweise beraten und vermitteln, wird offiziell nicht kommuniziert. Das Unternehmen beantwortete diese Frage trotz mehrmaliger Bitte nicht.
Kein Beratergewerbe
Ein Gewerbe zur Vermögensberatung können die Vermittlerinnen von Frau B. jedenfalls nicht vorweisen. Keine der beiden hat gemäß GISA-Register irgendeine Gewerbeberechtigung. Dabei ist der Vertrieb von Finanzprodukten in Österreich streng geregelt.
Für qualifizierte Nachrangdarlehen brauchen selbstständige Vertriebler oder Berater eine Berechtigung im reglementierten Gewerbe der Vermögensberatung. Dies setzt eine umfangreiche Prüfung beziehungsweise Ausbildung voraus. Obligatorisch ist außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Und Finanzinstrumente wie Anleihen dürfen selbst gewerbliche Vermögensberater nicht einfach so vertreiben – sie brauchen dafür zusätzlich ein Haftungsdach (eine Bank oder ein lizenziertes Wertpapierunternehmen) und müssen bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) als Wertpapiervermittler oder vertraglich gebundener Vermittler (vgV) gemeldet sein. Oder sie besitzen selbst eine FMA-Konzession als Wertpapierfirma oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wovon es im ganzen Land nur rund 100 gibt.
Haftung mit persönlichem Vermögen
Alle befragten Kenner der Materie gehen davon aus, dass Berater, die diese Produkte selbstständig ohne Gewerbebefugnis beraten und vermittelt haben, mit ihrem persönlichen Vermögen haften, wenn Anleger sie belangen. Ganz davon abgesehen, dass ihnen wegen unerlaubter gewerblicher Tätigkeiten das Strafrecht droht. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Involvierten.
Berater aus dem Umfeld von Green Finance/Sun Contracting haben der Redaktion immer wieder berichtet, dass ihnen übergeordnete Vertriebler signalisierten, Gewerbeberechtigungen bräuchten sie nicht und die Haftung liege irgendwo bei den Unternehmen. Der Redaktion liegt ein Schriftstück eines höchstrangigen Entscheiders bei Sun Contracting aus dem Jahr 2022 vor, in dem er das problematische Fehlen einer Haftungsdachlösung bestätigt.
Nie ungeprüft auf Anbieterangaben verlassen
Er sehe es oft, dass sich Vermittler ungeprüft auf Aussagen von Unternehmen verlassen, sagt René Hompasz, Chef des Vermögensschadenhaftpflichtvermittlers Höher Insurance. Bei manchen Produktgebern stehe jedoch der Absatz im Vordergrund. "Dass am Ende der Berater allein vor Gericht steht, dürfte derartigen Unternehmen herzlich egal sein", so Hompasz.
Dass man seine Pflichten selbst kennen muss und sich niemals auf fremde Angaben verlassen darf, zeigt ein weiteres Dokument, in dem die Green Finance GmbH eine Beratungshaftungserklärung abgibt. Es stammt aus dem Jahr 2017, illustriert aber den springenden Punkt, auf den Vermittler achten müssen: Für die selbstständigen Berater ist so ein Papier wertlos, da wie beschrieben je nach Finanzprodukt entweder ein eigenes Gewerbe nötig ist oder zusätzlich ein Haftungsdach (und das kann nicht irgendeine juristische Person sein). Dass Green Finance eine solche Konzession hat oder hatte, ist nicht ersichtlich. Das Unternehmen gab dazu auf Anfrage keine Auskunft. Da man mit Rechtsexperten zusammenarbeite, gehe man davon aus, "korrekt und gesetzeskonform" gehandelt zu haben, heißt es nur.
Schritte gegen unlauteren Wettbewerb bereits vor Jahren
Die Fachgruppe der Vermögensberater sowie jene der Versicherungsagenten in Wien gingen bereits vor Jahren mit Unterlassungsaufforderung gegen die gewerbefreien Vermittler und gegen Green Finance direkt vor. Auch der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb wurde eingeschalten. 2020 unterzeichnete Green Finance sogar eine Erklärung, man werde nicht selbst oder durch Dritte als Finanzdienstleister oder Versicherungsvermittler auftreten. Ein Schuldeingeständnis sei das nicht; wegen der Corona-Pandemie bestehe aber ein höherer Einigungswille, lautete zusammengefasst die etwas kuriose Erklärung, die der Redaktion vorliegt.
Man habe alle möglichen Maßnahmen ergriffen, Wirtschaftskammer-Mitglieder und deren Kunden vor unlauterem Wettbewerb zu schützen, sagt eine hochrangige Person aus der Fachgruppe der Wiener Vermögensberater. Gleichzeitig waren die Standesvertreter mit Grenzen konfrontiert: Sind eigene Kammermitglieder in die Vermittlung involviert, kann man gegen sie nicht vorgehen.
Haftungsfrage bei gewerblichen Beratern
Und hier liegt eine für die Branche unangenehme Wahrheit: Investmentprodukte von Green Finance oder Sun Contracting wurden in vielen Fällen nicht nur von weniger qualifizierten Kräften vertrieben, sondern auch von gewerblichen Vermögensberatern. Wenn man sich umhört, heißt es immer wieder, hauptsächlich hätten "die Gewerblichen" Sun-Contracting-Investments vertrieben. Einige seien in den letzten Monaten skeptisch geworden und hätten sich aus der Vermittlung zurückgezogen. Vor allem wegen der rasant ansteigenden Schuldenquote.
Gleichzeitig bleibt aber die Gewerbefrage: Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen wäre wie erwähnt vom Gewerbeumfang des Vermögensberaters gedeckt. Die zahlreichen Anleihen, die hier vertrieben wurden, aber nicht, außer diese wurden über ein Haftungsdach vermittelt. Sun Contracting hat zudem Namensaktien ausgegeben. Auch dafür bräuchte ein Vermögensberater ein Haftungsdach. Und die Haftungsdächer dürften beim Blick auf das Geschäftsmodell oft abgewunken haben.
Der fragwürdige Tippgeber
Da blieb den Vermögensberatern nur ein Trick: Sie vermittelten die Produkte oft als "Tippgeber". Tippgeber sind reine Akquise-Helfer. Sie dürfen nur den Kundenkontakt an Vermögensberater oder befugte Unternehmen weiterleiten oder einen Termin vereinbaren. Dafür fließt eine Provision. Streng tabu sind jedoch Beratungen oder Empfehlungen, ebenso wie das Vor-Ausfüllen von Unterlagen oder fachliche Diskussionen über ein Produkt oder eine Dienstleistung.
Ist es realistisch, dass sich ein Vermögensberater nach der ausführlichen Besprechung eines Lebensversicherungsvertrags plötzlich den Tippgeber-Hut aufsetzt und kein Wort zu einer Anleihe sagt, die er seinem Kunden ans Herz legt? Kaum, sagen alle Praktiker und Insider, mit denen die Redaktion sprach. Und auch die betroffenen Anleger berichten von einer umfassenden Beratung.
Versicherung steigt aus
Ein Vermögensschadenhaftpflichtvermittler bestätigt, er habe mehrere Sun-Contracting-Fälle auf dem Tisch; darunter den eines Vermögensberaters, der einer Kundin eine Anleihe im Wert von 200.000 Euro vermittelt hat. Im Laufe der Erhebungen habe der Mann bestätigt, dies abseits vom Haftungsdach gemacht zu haben – als Tippgeber. Dies wird wohl zu einer Eigenhaftung des "Tippgebers" führen, sagt der Haftpflichtvermittler. Auf einem eventuellen Schaden werde der Berater dann persönlich sitzenbleiben.
Wo genau im Tippgeber-Modell die Grenze zur Beratung verläuft, sei im Einzelfall zu beurteilen, sagt der Wiener Kapitalmarktexperte und Rechtsanwalt Raphael Toman (Brandl Talos). Seine Kanzlei vertritt unter anderem auch Wertpapierunternehmen. Nicht jeder Schritt, den ein Tippgeber zusätzlich gesetzt hat, sei automatisch eine Beratung. Vor Gericht komme es häufig auf den Gesamteindruck an, der sich für einen durchschnittlichen Kunden ergibt: Während etwa eine rein technische Hilfe bei der Registrierung auf einer Onlineplattform oftmals unbedenklich sein könne, könne dieselbe Unterstützung – kombiniert mit mündlichen Hinweisen – in einer anderen Konstellation bereits als Beratung qualifiziert werden. "Und dann wäre die Qualität der Beratung an den gesetzlichen Vorgaben für Vermögensberater zu messen", so Toman.
Tippgeber ohne Gewerbe
Auch die freiberuflichen Green-Finance-"Business Partner" arbeiten meist aus diesem Tippgeber-Schlupfloch heraus. Wobei sie oft nicht einmal dieses Gewerbe angemeldet haben, wie man bei der Überprüfung im GISA-Register feststellt.
Der Redaktion liegen Unterlagen mit haarsträubenden Inhalten vor. In einem Fall besaß ein ehemaliger (laut Visitenkarte hochrangiger) Partner der Green Finance GmbH zwar das Tippgeber-Gewerbe; er hätte also erlaubterweise den Kontakt zu einem Konzessionsträger herstellen dürfen. Indes ließ sich der Mann von einer Kundin aber sogar eine umfangreiche Vollmacht gegenüber Finanzinstituten oder Ämtern geben. In ihrem Namen löste er ohne Zustimmung der Kundin eine Versicherung auf. Auch er handelte auf eigene Faust und ohne Haftungsträger im Rücken. Angestellt war er dort nie, sagte der Vermittler am Telefon. Schlimmeres verhindern konnte damals der langjährige Vermögensberater der Kundin, der merkte, dass diese plötzlich alle möglichen Investments auflösen wollte, um das Geld in Sun-Contracting-Produkte zu investieren.
Strafrechtliche Ermittlungen
Green Finance wies eine systematische unrechtmäßige Vermittlung gegenüber der Redaktion zurück und betonte, man trenne sich von Personen, die abseits ihrer Befugnisse tätig sind. Außerdem habe man Kunden, bei denen es zu unerlaubten Vermittlungen kam, eine Rückabwicklung angeboten. Junge Kapitalmarktunterlagen ("Memorandum" aus diesem August) zeigen aber, dass das Unternehmen sein System nicht wirklich unter Kontrolle hat: Dort werden strafrechtliche Ermittlungen eingestanden, die auch die unerlaubte Tippgeber-Tätigkeit betreffen.
In mehreren Staaten beschäftigen sich mittlerweile die Strafbehörden mit dem Unternehmenskomplex. In Liechtenstein laufen Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft gegen Green Finance und Sun Contracting wegen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäscherei, wie ein Staatsanwalt dort erklärt. In Österreich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bereits seit Ende des Vorjahres – mittlerweile bereits gegen 27 Personen aus dem Gruppengeflecht Green Finance/Sun Contracting, wie ein Staatsanwalt zur Redaktion sagte. Es geht um Delikte wie schwerer gewerbsmäßiger Betrug oder Untreue. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung. Mit der österreichischen FMA lieferte sich die Green Finance seit Jahren Auseinandersetzungen (siehe zum Beispiel hier). Und in Ungarn kassierten Sun Contracting AG, Green Finance Broker AG und eine Privatperson im Vorjahr eine Megastrafe von gemeinsam fast 1,8 Millionen Euro (667 Millionen HUF) wegen unerlaubter Vertriebstätigkeiten.
Daten sichern
Allen involvierten Vermittlern ist anzuraten, rasch sämtliche Unterlagen zu sichern. Nach der Sun-Contracting-Pleite war dort das Vermittlerportal offline, dürfte nun aber wieder online gegangen sein, wie die Redaktion aus einem Vermittlernetzwerk erfuhr, das sich rund um die Sun-Contracting-Pleite zusammengetan hat.
Sämtliche Daten sichern – auch handschriftliche oder Whats-App-Austausch und Mailverkehr –, das gilt auch für die Kunden. Sofern sie Unterlagen haben. In einem Fall erinnert sich ein Kunde, wie ihm ein Green-Finance-Berater händisch aufwendig Diagramme aufzeichnete – und anschließend alles wieder mitnahm. (eml)















