Wirtschaft und Arbeitnehmerseite haben sich auf eine Ausweitung der betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten geeinigt. Ein am Montag (30.6.) veröffentlichtes "Sozialpartnerpapier" von Arbeiterkammer (AK), Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen der Wirtschaftskammer (WKO) "dient nun der Bundesregierung als Grundlage für konkrete gesetzliche Schritte", wie die Beteiligten erklären.

Realisiert werden soll laut dem Positionspapier der "Generalpensionskassenvertrag", der auf Wunsch eine allgemeine steuerfreie Übertragung der Abfertigung Neu in eine Pensionskasse ermöglicht. Es handelt sich um eine langjährige Forderung der Anbieter.

Zugang zu Betriebsrente für alle
Derzeit können nur jene Beschäftigten ihre Abfertigung Neu in eine Pensionskasse übertragen, für die dort bereits ein Vertrag besteht, respektive an eine bestehende betriebliche Kollektivversicherung (BKV) oder an eine Pensionszusatzversicherung. Mit dem Generalpensionskassenvertrag würden hingegen auch Beschäftigte Zugang zu einer lebenslangen Betriebsrente erhalten, deren Arbeitgeber nicht in eine freiwillige betriebliche Pensionsvorsorge einzahlen.

Ausgeschlossen vom steuerfreien Wechsel in eine Pensionskasse oder in eine BKV werden laut Sozialpartnervorschlag jedoch kleinere Abfertigungen. Um Kleinstpensionen zu vermeiden, muss für eine Verrentung mindestens die Abfindungsgrenze (derzeit knapp16.000 Euro) erreicht werden. Bei Schwellenunterschreitung wird das Kapital ausbezahlt und nachversteuert, wie es heißt.

Einheitsprodukt
Auf dem Plan steht zudem ein vorerst nicht näher beschriebenes "einheitliches kostengünstiges Produkt bei allen Pensionskassen mit klaren gesetzlichen Vorgaben für die wesentlichen Vertragsbedingungen". Vorgaben betreffen Rechnungszins, Verwaltungskosten und Veranlagungsbedingungen. Details werden nicht genannt. Ein Kostendeckel ist aber offenbar nicht angedacht. Die Verwaltungskosten sollen sich "an bestehenden Pensionskassenzusagen orientieren", wie es heißt.

Ob sich hinsichtlich der Transparenz etwas verbessert, ist aus dem Papier schwer abzulesen. Momentan haben es Konsumenten oder Berater nicht leicht, Kosten oder Performances zu vergleichen. "Transparente jährliche Kontoinformation aus allen Formen der Altersvorsorge (Pensionsguthaben), erwartbare Leistungshöhe", wird in den Unterlagen versprochen.

Variabler Arbeitgeberbetrag möglich
Ausgeweitet werden jedenfalls die Gestaltungsoptionen für Arbeitgeber. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, abseits von Fix- oder Prozentualbetrag einen an die Geschäftsentwicklung gebundenen, variablen Betrag einzuzahlen (möglich ab einem Sockelbetrag von einem Prozent des Bruttolohns).

Abgesehen davon sind Änderungen beim staatlichen Zuschuss für Arbeitnehmerzuzahlungen in die Pensionskasse angedacht. Statt der prozentualen Prämienförderung (4,25 Prozent von maximal 1.000 Euro) für Eigenbeiträge wird ein Fixbetrag vorgeschlagen. Diesen sollen Arbeitnehmern erhalten, die mindestens ein Prozent des Bruttogehaltes einzahlen (Mindestschwelle 120 Euro jährlich). Beschäftigte mit weniger Einkommen würden dadurch überproportional unterstützt, beziehungsweise incentiviert, in eine PK einzuzahlen.

Auszahlung steuerfrei
Zudem sprechen sich die Sozialpartner dafür aus, dass die Pensionen aus versteuerten Arbeitnehmerbeiträgen bei der Auszahlung zur Gänze von der Steuer befreit werden. Dies zumal Eigenbeiträge nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können.

Diskussionsbedarf wird es in den kommenden Wochen noch geben. Darauf weist das Papier ebenfalls hin: Für Gegebenheiten wie hohe Rechnungszinsen und schwankende Pensionshöhen sollen "Lösungsansätze" erarbeitet werden. Der aus der AK kommende Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sieht "eine auf Kompromiss und Konsens basierende Weiterentwicklung" und einen "historisch großen Erfolg". (eml)