Nach Urteil: Offener Immobilienfonds stellt Bewertung um
In vorauseilendem Gehorsam reagiert der Fondsmanager Wertgrund auf ein Gerichtsurteil, das ihn nicht betrifft, und ändert den Rhythmus der Fondsbewertung. Damit soll auch der Vertrieb geschützt werden.
Ende Februar gab es einen Paukenschlag im Markt der deutschen offenen Immobilienfonds, der offenbar weitreichende Folgen hat. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth in Bayern hatte entschieden, dass die vom ZBI-Fondsmanagement selbst gewählte Risikoeinstufung für den offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI nicht zutreffend ist und daher nicht verwendet werden darf. Dieser Fonds ist auch in Österreich erhältlich.
Richter fordern monatliche Immobilienbewertung
Mit Bezug auf die Stichhaltigkeit des Rücknahmepreises thematisiert das Gericht die Bewertung der vom Fonds gehaltenen Immobilien. Laut Urteil sollten die Vermögensgegenstände mindestens einmal im Monat und nicht nur quartalsweise bewertet werden. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Trotzdem reagiert der deutsche Fondsmanager Wertgrund auf die richterliche Entscheidung.
Wie das Unternehmen am Dienstag (24.6.) mitteilte, wird die Bewertung der Immobilien des Publikumsfonds Wertgrund Wohnselect D zum 1. Juli 2025 auf einen monatlichen Turnus umgestellt. "Damit erfüllt der Fonds auf freiwilliger Basis die vom Gericht aufgestellten Forderungen und schafft damit bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Klärung der aktuellen Frage eine rechtssichere Basis zur Fortführung der bisherigen Praxis der Risikoklassifizierung", heißt es in der Mitteilung.
Sicherheit für den Vertrieb
Außerdem meint Wertgrund, dass durch diese Änderung die Transparenz hinsichtlich der Immobilienwerte und deren Veränderungen "für die Anleger weiter erhöht" wird. Die Wohnselect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, die den offenen Immobilienfonds verwaltet, Ist keine Partei und kein Streitgegenstand des Gerichtsverfahrens.
Geschäftsführer Marcus Kemmner betont in der Mitteilung den Vertriebsaspekt des Landgericht-Urteils, da Verbraucherschützer aufgrund des Urteils wegen vermeintlicher Falschberatung gegen Vertriebe vorgehen: "Mit dem Höchstmaß an Transparenz schaffen wir die Voraussetzung für die Fortführung der Vertriebsbemühungen unserer Partnerinnen und Partner für Investitionen in den äußerst spannenden deutschen Wohnimmobilienmarkt." (ae)