Das Landgericht Stuttgart hat am vergangenen Montag (8.12.) den ehemaligen Finanzchef des österreichischen Immobilienkonzerns Soravia dazu verurteilt, einem Anleger der Namenschuldverschreibung "Proreal Europa 10" Schadenersatz zu leisten, berichtet die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt".

Das Landgericht begründet das Urteil damit, dass zum Zeitpunkt, an dem der Anleger die Anleihe gezeichnet hat, der Prospekt die Vermögensanlage noch als Blindpool ausgewiesen habe, obwohl die Emittentin bereits mit der Zwischengesellschaft SC Finance Four (SCFF) einen Vertrag über die Verwendung sämtlicher mit der Namenschuldverschreibung einzuwerbenden Anlegergelder geschlossen hatte. "Hierüber hätte unverzüglich informiert werden müssen", zitiert das "Handelsblatt" aus dem Urteil.

Von dem Urteil könnte Signalwirkung ausgehen
"Das ist ein Mega-Urteil, es wird vielen Leuten helfen", zitiert das "Handelsblatt" den Anwalt Lutz Tiedemann, der das Urteil erstritten hat. Die rund 6000 Anleger des "Proreal Europa 10" sollten jetzt prüfen, ob ihre Zeichnung vor oder nach dem 23. Juni 2021 datiert, dem Datum der Vereinbarung zwischen der Emittentin und der SCFF. Ab dem Datum gilt nämlich gemäß dem Stuttgarter Urteil der Prospekt als fehlerhaft. Der Beklagte ließ über seine Anwälte ankündigen, in die Berufung zu gehen, schreibt das "Handelsblatt", das Urteil ist mithin noch nicht rechtskräftig. 

Auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE teilt die Soravia Gruppe zudem mit, dass das Urteil sorgfältig geprüft und ein Rekurs vorbereitet werde. Dafür sehe die rechtsvertretende Kanzlei nach einer ersten Analyse der Entscheidungsbegründung mehrere Anknüpfungspunkte. Es geht einerseits um Verfahrensthemen und vermeintliche Widersprüchlichkeiten in dem Urteil und andererseits um inhaltliche Fragen, unter anderem was die Auslegung des Begriffs "Blindpool" und etwaige Nachtragspflichten für den streitgegenständlichen Verkaufsprospekt betrifft. (tw/ae)