Die Argumente für den Immobilienkauf sind eindrücklich: Schließlich soll das grundbuchbesicherte Eigentum – jedenfalls theoretisch – langfristig vor Inflationsverlusten schützen und deshalb Vermögen erhalten. Da der Sachwert nicht täglich handelbar ist, unterliegt er keinen kurzfristigen Wertschwankungen. Allerdings kann das physische Immobilien- anders als Wertpapiervermögen nicht schrittweise ab- oder umgeschichtet werden.

Wer seine Immobilie zu Geld machen will oder muss, kann sie verkaufen oder vermieten. Selbst genutzte Objekte lassen sich auf diese Weise allerdings schwerlich verwerten. An diesem Punkt haken Angebote ein, die sich aus der Nische herausbewegen wollen. Sie bauen darauf auf, dass der Eigentümer seine Immobilie verkauft und trotzdem darin wohnen bleibt. Das ist sowohl bei der Immobilienverrentung als auch beim Teilverkauf möglich.

Beide Modelle sind für Menschen interessant, die aus unterschiedlichen Gründen mehr Liquidität benötigen als sie zur Verfügung haben, beispielsweise Pensionisten, Alleinerziehende, Geschiedene, Krankheitsfälle oder Weltreisende. Seit vielen Jahren sind die steigenden Kosten für den Betrieb und Erhalt des Wohneigentums und zusätzlich die überdurchschnittlich hohe Inflationsrate insbesondere für viele Ruheständler und Singles schmerzhaft.

"Nachfrage deutlich erhöht"
Die ­Immobilienverrentung ist eine Alternative zum konventionellen Verkauf. "Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten und der Richtlinien bei der Kreditvergabe für ältere Menschen hat sich die Nachfrage in den vergangenen Monaten deutlich erhöht", berichtet Michael Schmidt, geschäftsführender Gesellschafter der 3SI Immogroup. Er lancierte im vorigen Herbst mit der "Wiener Leibrentenpension" ein neues Produkt und erwartet sich heuer 400 bis 500 konkrete Anfragen, aus denen Transaktionen im Wert von 15 Millionen Euro entstehen.

Im Immobilienmarkt positionieren sich neuerdings aber auch Unternehmen, die der Leibrente nicht viel abgewinnen können und deshalb auf das Teilkaufinvestment setzen. In diesem Modell werden zu Beginn bis zu 50 Prozent ­einer Immobilie erworben. Bei den meisten Angeboten können die Verkäufer oder ihre Erben die Immobilienanteile später sogar zurückerwerben. (ae)


Einen ausführlichen Bericht über die Immobilienleibrente, deren rechtliche Grundlage und die Unterschiede zum Teilverkauf lesen Sie in der FONDS professionell-Ausgabe 1/2023 ab Seite 140 oder nach Anmeldung hier im E-Magazin.