Allianz Global Investors (Allianz GI) hat Änderungen an den Anlagerichtlinien mehrerer ESG-Fonds beschlossen. Künftig sollen bestimmte Rüstungswerte nicht mehr pauschal ausgeklammert werden. Konkret wird der bisherige Ausschluss von "militärischer Ausrüstung und Dienstleistungen" gestrichen. Auch Investitionen in Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomwaffen sind unter bestimmten Bedingungen künftig erlaubt – sofern sie in Staaten erfolgen, die dem Atomwaffensperrvertrag unterliegen. Das geht aus einer Kundeninformation von Allianz GI hervor.

Die neuen Regeln gelten für alle Fonds, die nach Artikel 8 der europäischen Offenlegungsverordnung. Diese Produkte verfolgen ökologische und soziale Merkmale, gelten jedoch als weniger strikt in der ESG-Umsetzung als Artikel-9-Fonds, die als besonders nachhaltig klassifiziert sind.

"Umfassenderes Umdenken"
"Die geopolitischen Ereignisse der letzten Jahre haben zu einem umfassenderen Umdenken hinsichtlich der Notwendigkeit von Investitionen in die europäische Verteidigungsarchitektur geführt", heißt es in der Mitteilung von Allianz GI. Weiter betont das Unternehmen: "Ein robuster Verteidigungssektor ist erforderlich, um die Mittel für die nationale und regionale Sicherheitspolitik bereitzustellen und die wirtschaftliche und soziale Stabilität zu unterstützen."

Allianz GI ist nicht allein mit diesem Schritt. Auch andere europäische Fondsmanager überdenken derzeit ihre Ausschlusskriterien im Hinblick auf Verteidigungsunternehmen. Die politischen Rahmenbedingungen haben sich verändert: Infolge des Ukrainekriegs und einer zunehmenden Abkopplung Europas von den USA wird der Aufbau einer eigenständigen Verteidigungsfähigkeit politisch unterstützt.

Bestimmte Waffen weiterhin ausgeschlossen
Trotz der Lockerungen hält Allianz GI an einigen klaren Ausschlüssen fest. Investments in international verbotene Waffen, Atomwaffen außerhalb des Atomwaffensperrvertrags sowie Waffen mit weißem Phosphor oder abgereichertem Uran bleiben weiterhin untersagt. (mb/Bloomberg)