Die neuen Vorgaben für die Vergabe von Hypothekarkrediten kommen für Bauwillige und Kreditvermittler angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds zur Unzeit. Das kündigte sich sogar schon vor Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung mit 1. August an. Etliche Banken setzten die neuen Regeln in vorauseilendem Gehorsam bereits im Juli um, und sofort kam es zu einem deutlichen Rückgang des Wohnbaukreditvolumens um 25 Prozent auf 600 Millionen Euro – die Augustdaten zeigen noch einen massiveren Rückgang von 50 Prozent auf 300 Millionen Euro.

Ob und wie stark dieses Minus auch auf das ungünstiger werdende Zinsumfeld zurückzuführen ist, darüber kann man nur spekulieren. Wenig Zweifel – das bestätigen Gespräche mit Kreditspezialisten – bestehen hingegen daran, dass das strengere Reglement für einen Teil der Klientel problematisch ist. Vor allem junge Menschen, die in der Regel über weniger Eigenkapital verfügen, werden in Zukunft wohl seltener die Chance bekommen, sich ein Eigenheim zu finanzieren. Dabei wäre das aus volkswirtschaftlicher Sicht wünschenswert.

Die – fremdfinanzierte – Immobilie präsentiert sich aktuell deutlich attraktiver als indexgebundene Mietobjekte. Jungfamilien mit guter Ausbildung und positiver Einkommensentwicklung könnten zwar, wenn sie anfänglich die Tilgungsrate tief halten, trotz geringerer Einkommen innerhalb der Schuldendienstquote von 40 Prozent bleiben, weil das aber die Laufzeit verlängert, scheitert man am 35-Jahres-Limit. Aber nicht nur Jungfamilien sind betroffen, auch Besserverdiener könnten Probleme mit den starren Eckdaten der Verordnung bekommen, obwohl ihre Solvenz grundsätzlich ausreichend wäre. Angesichts dieser ersten Eindrücke aus dem Markt würde man sich wünschen, dass die FMA ihre Verordnung noch einmal auf ihre Praxistauglichkeit prüft, bevor ein wohl auch von ihr nicht angestrebter volkswirtschaftlicher Schaden entsteht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass jüngst das Bundesland Niederösterreich nach vorne geprescht ist und bekannt gab, dass man an einer Landeshaftung für Personen, die erstmals Wohneigentum kaufen oder errichten wollen und dafür einen Kredit brauchen, arbeitet. Zusätzlich fordert man, dass der Bund ebenfalls Maßnahmen ergreift. Zum einen solle die Wohnraumschaffung wieder von der Steuer abgesetzt werden können. Zum anderen wünscht man sich in Niederösterreich, dass die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch genauso wegfallen wie die Kosten für die Eintragung eines Pfandrechts.