Die Finanzbranche kann aufatmen: Das viel diskutierte Provisionsverbot ist endgültig vom Tisch. Nach über zweieinhalb Jahren Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission in der Nacht zum 18. Dezember 2025 auf einen Kompromiss zur EU-Kleinanlegerstrategie geeinigt. Für Finanzberater und Vermittler ist das eine wichtige Entscheidung – ein generelles Provisionsverbot hätte das Beratungssystem grundlegend verändert.

Die ursprüngliche Idee der früheren EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness war ambitioniert: Provisionen sollten weitgehend abgeschafft werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Dabei ­zeigte die Praxis, dass Provisionen kein grundsätzliches Problem sind, solange sie transparent sind und der Kunde weiß, wofür er bezahlt. Trotz der vordergründigen Entspannung sollte man sich allerdings nicht zu früh freuen. Künftig ist der konkrete Mehrwert einer Provision für den Kunden darzulegen, sämtliche Provisionsbestandteile sind gesondert auszuweisen. Die ESMA soll Kostenbenchmarks entwickeln – ein Value-for-Money-Ansatz, der Kritikern zufolge das Produktangebot verengen könnte, weil er Kosten über Qualität stellt. Hinzu kommt ein verschärfter Best-Interest-Test bei jeder Empfehlung. Und: Mitgliedstaaten dürfen national weitergehende Beschränkungen einführen – bis hin zu einem Provisionsverbot.

Das Damoklesschwert bleibt ­also hängen. Außerdem ist zu befürchten, dass die Kleinanlegerstrategie vor allem noch einmal zusätzliche Bürokratie verursachen wird. Neue Dokumentationspflichten, überarbeitete PRIIPs-Basisinformationsblätter und weitere Anforderungen verkomplizieren den Beratungsalltag. Mifid II, IDD und PRIIPs-Verordnung werden gleichzeitig geändert. In der Praxis dürften die neuen Regeln ab dem zweiten Halbjahr 2028 gelten, die Produktinformationsblätter schon ab 2027. Das Ziel, mehr Menschen an den Kapitalmarkt zu führen, rückt damit eher in die Ferne. Der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI meint, die EU habe die Chance vertan, ein überflüssiges Gesetzesvorhaben zu verhindern. Die Forderung, die gesamte Strategie noch einmal zu überdenken, ist berechtigt, aber nicht realistisch. Das Provisionsverbot ist verschwunden – doch das Regelwerk bleibt.