Die Bundesregierung verfolgt mit dem Doppelbudget 2027/2028 ein klares Ziel: Das Budgetdefizit soll bis 2028 unter die Drei-Prozent-Grenze sinken und Österreich das EU-Defizitverfahren verlassen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen gesetzt. Doch ein Teil dieser Sanierung soll ausgerechnet von jenen finanziert werden, die bereits heute das volle wirtschaftliche Risiko tragen: den Selbstständigen.

Mit der geplanten Streichung von Wertpapieren als Deckung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verliert eine zentrale Säule unternehmerischer Vorsorge ihre steuerliche Anerkennung. Für Kleinunternehmer, Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen bedeutet das nicht nur höhere Steuerbelastungen, sondern auch weniger Möglichkeiten, finanzielle Reserven für wirtschaftlich schwierige Zeiten aufzubauen.

Ein funktionierender Wirtschaftsstandort lebt von Planbarkeit, Verlässlichkeit und fairen Rahmenbedingungen. Genau diese Planbarkeit wird durch die geplante Maßnahme infrage gestellt. Die bekannten Paragraf-14-Fonds waren über Jahre hinweg ein bewährtes Instrument, um Gewinne steuerbegünstigt und gleichzeitig sicher für die Zukunft zu veranlagen. Nun sollen sie der Budgetsanierung zum Opfer fallen.

Das Märchen von der steuerlichen Gleichbehandlung
Besonders problematisch erscheint die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen im österreichischen Steuersystem. Arbeitnehmer profitieren seit Jahrzehnten vom sogenannten Jahressechstel. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden steuerlich begünstigt und stellen einen anerkannten Bestandteil des österreichischen Lohnsystems dar. Der Gewinnfreibetrag war für Selbstständige das naheliegende Gegenstück. Er sollte jene Nachteile zumindest teilweise ausgleichen, die mit unternehmerischer Tätigkeit verbunden sind: kein Kündigungsschutz, kein bezahlter Urlaub, kein Weihnachtsgeld und die volle Verantwortung für wirtschaftliche Fehlentscheidungen oder Krisenzeiten. Wird die Nutzung des Gewinnfreibetrags durch den Wegfall von Wertpapieren massiv eingeschränkt, verschärft sich diese Ungleichbehandlung weiter. Während Arbeitnehmer ihre steuerlichen Begünstigungen behalten, wird Selbstständigen ein wesentliches Instrument zur Eigenvorsorge genommen.

Ein gefährliches Déjà-vu
Die Diskussion erinnert an das Jahr 2014. Bereits damals wurde der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag stark eingeschränkt. Unternehmer konnten den Freibetrag plötzlich nur noch über bestimmte Wohnbauanleihen geltend machen. Die Folgen waren vorhersehbar: Der Markt wurde verzerrt, Unternehmer in ihren Anlageentscheidungen eingeschränkt und der bürokratische Aufwand erhöht. Erst Jahre später erfolgte eine teilweise Öffnung für breitere Wertpapierklassen, weil sich die damaligen Einschränkungen als wenig praxistauglich erwiesen hatten. Dass nun erneut eine Einschränkung droht, zeigt, wie schnell wirtschaftspolitische Erfahrungen vergessen werden können. Anstatt aus früheren Fehlern zu lernen, wird ein funktionierendes Instrument erneut infrage gestellt.

Die Realität moderner Unternehmen wird ignoriert
Besonders hart trifft die Maßnahme jene Betriebe, die keinen klassischen Investitionsbedarf haben. Die politische Argumentation, Unternehmer könnten stattdessen in Maschinen, Fahrzeuge oder andere körperliche Wirtschaftsgüter investieren, verkennt die Realität eines modernen Wirtschaftsstandorts. Eine Softwareentwicklerin benötigt keine Produktionshalle. Ein Unternehmensberater braucht keinen Fuhrpark. Eine Psychotherapeutin wird kaum jedes Jahr neue Wirtschaftsgüter anschaffen können, nur um einen Freibetrag zu nutzen. Für viele Dienstleistungsbetriebe waren Wertpapiere daher die einzige realistische Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag vollständig auszuschöpfen. Gerade jene Branchen, die in Österreich zunehmend an Bedeutung gewinnen, werden durch die geplante Regelung benachteiligt.

Rücklagen statt Staatshilfe
Paragraf-14-Fonds erfüllten noch einen weiteren wichtigen Zweck: Sie ermöglichten Unternehmern, in wirtschaftlich guten Jahren Rücklagen für schlechte Zeiten aufzubauen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell Krisen entstehen können. Pandemie, Inflation, Energiekrise oder geopolitische Konflikte haben viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen gestellt. Wer in solchen Situationen auf eigene Reserven zurückgreifen kann, bleibt unabhängiger von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen und Krediten. Ausgerechnet dieses Prinzip der Eigenverantwortung wird nun geschwächt. Unternehmern wird die Möglichkeit genommen, langfristig und planbar finanzielle Polster aufzubauen. Das mag kurzfristig zusätzliche Einnahmen für das Budget bringen, langfristig erhöht es jedoch die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe.

Ein fragwürdiges Signal
Laut Budgetbericht sollen Unternehmen bereits 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von rund 754 Millionen Euro leisten. Im Jahr 2028 steigt dieser Beitrag sogar auf mehr als 2,1 Milliarden Euro an. Damit tragen Unternehmen einen wesentlichen Teil der zusätzlichen Budgetkonsolidierung. Gleichzeitig betont die Bundesregierung die Bedeutung von Investitionen, Standortpolitik und wirtschaftlicher Stabilität. Genau hier liegt der Widerspruch: Wer Investitionen fördern will, sollte Eigenkapitalbildung erleichtern und nicht erschweren. Wer Unternehmertum stärken möchte, sollte langfristige Planungssicherheit schaffen und nicht bestehende Instrumente abschaffen.

Die Streichung der Wertpapierdeckung beim Gewinnfreibetrag mag aus Sicht der Budgetpolitik verlockend erscheinen. Aus Sicht der betroffenen Unternehmer ist sie jedoch ein weiterer Schritt in Richtung steuerlicher Benachteiligung.

Österreich braucht Menschen, die Risiken eingehen, Unternehmen gründen, Arbeitsplätze schaffen und Verantwortung übernehmen. Ihnen die Bildung von Rücklagen zu erschweren, ist kein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Es ist ein Signal, das genau jene trifft, die den Wirtschaftsstandort tragen.