Nach Commerzialbank-Pleite: Schlussbericht der Aufsichtsreformgruppe
Eine vom Finanzministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat Verbesserungsvorschläge für die künftige Bankenaufsicht vorgelegt: Mehr Befugnisse für die FMA und strengere Regeln für die Wirtschaftsprüfer. Eine große Reform bleibt aber aus.
Die Pleite der Commerzialbank Mattersburg hat Mängel in der Bankenaufsicht zutage gefördert. Jahrzehntelang wurden die Bilanzen frisiert, ohne, dass die zuständigen Behörden FMA und Nationalbank (OeNB) den Betrug entdeckten (die FMA beauftragt die OeNB, Prüfer in konkrete Kreditinstitute zu schicken). Finanzminister Gernot Blümel hat in der Vorwoche den Abschlussbericht einer von ihm beauftragten Arbeitsgruppe präsentiert. Deren Verbesserungsvorschläge sehen mehr Kompetenzen für die Aufsicht vor und haken vor allem bei den Wirtschaftsprüfern ein.
Wirtschaftsprüfer müssen künftig mindestens drei Jahre Erfahrung mit Kreditinstituten mitbringen, bevor sie in der Bankprüfung tätig sein dürfen. Bei Prüfgesellschaften, bei denen Banken nur eine kleine Sparte sind, will die Aufsicht verschärft hinschauen. Ebenso gilt höhere Obacht bei "Stand-alone-Banken". Außerdem müssen die Kreditinstitute ihren Wirtschaftsprüfer spätestens nach sieben Jahren (bisher zehn) wechseln, das geht aus Unterlagen des Finanzministeriums (BMF) hervor. Betrugsexperten forderten für die Prüfer-Rotation mitunter deutlich kürzere Intervalle von drei Jahren. Darauf gehen die präsentierten Maßnahmen aber ebenso wenig ein, wie auf die Forderung, dass eine neutrale Stelle die Abschlussprüfer zuteilt. Die FMA soll künftig aber ein "Joint Audit" anordnen können; also einen zweiten, externen Wirtschaftsprüfer ins Boot holen.
Abberufungen und Saldenbestätigungen
Zu den erweiterten FMA-Kompetenzen gehört es auch, dass die Behörde Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates abberufen können soll. Gleichzeitig gibt es neue Pflichten: die Bankprüfer müssen obligatorisch externe Saldenbestätigungen einholen, heißt es. Damit erhalten offenbar die Prüfer der OeNB den Auftrag, sich künftig nicht mehr auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer zu verlassen: Letzteren wird vorgeworfen, sie hätten die behaupteten Guthaben der Commerzialbank bei anderen Banken dort nicht wie vorgeschrieben direkt nachgefragt. Sonst wäre der Betrug schon viel früher aufgeflogen.
Interessant ist, dass Banken künftig verpflichtend relevante Kennzahlen veröffentlichen sollen. Auf kleinere Institute, die das bisher nicht gemacht haben, dürften damit neue Berichtspflichten zukommen. Inwieweit das bei der Vermeidung von Bilanzbetrug helfen soll, wird allerdings nicht erklärt. Im Fall der Commerzialbank hatten ja Aufseher und Wirtschaftsprüfer vollen Einblick in die Zahlen.
Mehr Schutz für Mitarbeiter in interner Revision
Sicherheitslinien werden auch bei der Revision eingezogen: Steht hinter einer Bank AG eine Genossenschaft, dürfen beide Einheiten nicht mehr vom selben Revisor oder Bankprüfer kontrolliert werden. Mitarbeiter aus der bankinternen Revision sollen unter einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz gestellt werden, analog zur Leitung der Risikomanagementabteilung.
Etliche weitere Punkte bleiben vage: ein verbessertes automatisiertes Kennzahlenscreening steht genauso am Plan, wie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und Prüfern bei Whistleblower-Meldungen. Dazu kommt noch eine stärkere Vernetzung von FMA mit Prüfern beziehungsweise mit der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde APAB mit der FMA (frühzeitiger Austausch über Auffälligkeiten). Und die "Redepflicht" des Bankprüfers gegenüber der Einlagensicherung soll erweitert werden. Gleichzeitig sollen Aufseher und Prüfer künftig mehr darauf achten, ob die Geschäftspläne und Geschäftsmodelle der Banken tragfähig sind. Die Commerzialbank hatte zum Beispiel ganz offensichtlich Zinsen geboten, die weit über dem üblichen Marktniveau lagen. Darüber hinaus sollen die Bankprüfer künftig strenger Geschäfte der Bank mit Aufsichtsräten, Aktionären oder anderen verbundenen Personen dokumentieren (sogenannte Organgeschäfte).
Kritik an der Arbeitsgruppe
Die genauen Umsetzungen sind abzuwarten. Eine umfassende Aufsichtsreform bleibt offenbar aus. Das bestehende Regelwerk sei laut Arbeitsgruppe grundsätzlich ausreichend. Selbige erhielt im Vorfeld einige Kritik, weil sie hauptsächlich aus Vertretern von Finanzministerium (BMF), OeNB und FMA besteht. Im Prinzip dürfen damit die betroffenen Stellen selbst das Scheitern im Fall der Commerzialbank aufarbeiten. Einziger externer Experte in der Arbeitsgruppe ist Universitätsprofessor Stefan Pichler vom Institut für Bank- und Finanzwirtschaft der Wiener Wirtschaftsuniversität. (eml)