Wer per Online-Banking Geld überweist, kann das dank des praktischen TAN-Verfahrens schnell und vor allem sicher erledigen: Mit dem auf das Handy oder Smartphone verschickten Code bestätigt der Kunde die Transaktion in der Online-Überweisungsmaske – fertig. Das Verfahren, das heute Standard ist, hat die oberösterreichische Firma TeleTan erfunden und 2002 patentieren lassen. Bis heute sah TeleTan aber von keiner Bank eine Lizenzzahlung. In Deutschland, Österreich und auf europäischer Ebene laufen deshalb diverse Prozesse und Vergleichsverfahren, berichten "Handelsblatt" und "Der Standard" übereinstimmend.

Laut TeleTan-Mitbegründer Bruno Steiner habe das Unternehmen sein System ab 2003 bei den österreichischen Großbanken vorgestellt und dazu viele Gespräche mit den Geldhäusern geführt; auch auf Kongressen wurde das TAN-Verfahren vorgestellt. Das Interesse sei groß gewesen, aber keine Bank habe einen Lizenzvertrag abgeschlossen, sondern sich selbst ihre TAN-Anwendungen aufgestellt, berichtet "Der Standard".

Ein Verfahren vor dem Europäischen Patentamt in München zwischen 2006 und 2008 gewann TeleTan ebenso wie das Revisionsverfahren, das bis 2012 dauerte. Dennoch zahlen die Banken bis heute nicht. Immerhin schlossen die Österreichischen Bankenkonzerne nach der Entscheidung des EU-Patentamtes einen "moderaten Vergleich". Nur Raiffeisen habe sich nicht angeschlossen. In einem Verfahren gegen die Raiffeisenlandesbank OÖ habe ein Gerichtsgutachter eine Patentverletzung festgestellt, die Bank sei dennoch zu keinem Gespräch bereit. Die Gerichte werden weiter entscheiden.

Präzedenzfall in Deutschland mit Sparda-Bank
Nun dürfte es aber in Deutschland zu einem Präzedenzfall kommen. Nach gescheiterten Gesprächen mit dem Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft habe TeleTan 2015 – stellvertretend für alle deutsche Banken – die Sparda-Bank West in Düsseldorf verklagt, schreibt die österreichische Tageszeitung. Im Jänner 2017 stellte das Landesgericht in Düsseldorf fest, dass die Bank das Patent verletzt, und forderte Sparda zur Zahlung auf. Die Bank berief, das Verfahren läuft. Der parallele Versuch der Sparda-Bank, auf zivilgerichtlicher Ebene eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent durchzusetzen, scheiterte. Der Bank wurde die Verwendung verboten und eine Strafzahlung auferlegt. Das Institut beruft, verwendet aber das TAN-System nicht mehr.

Die Bank kämpfe so verbissen gegen diese Entscheidung, weil der Fall auf andere Institute angewendet werden könnte, schreibt das Handelsblatt. Alle müssten dann zahlen. Laut der Düsseldorfer Wirtschaftszeitung hat TeleTan alle Gerichtsverfahren bisher für sich entschieden. Die Banken würden alle Hebel in Bewegung setzen, um den Gerichtsweg in die Länge zu ziehen und das kleine Unternehmen zu zermürben. (eml)