Kredit im Alter: Neues Gesetz erleichtert Zugang
Eine lang erwartete Gesetzesanpassung soll den Zugang zur Bankfinanzierung im Alter verbessern. Derzeit bekommen Pensionisten auf eine Kreditanfrage oft eine Absage, wodurch ihnen nötige Investitionen wie eine barrierefreie Wohnungsumgestaltung oder ein Tausch des Heizsystems erschwert werden.
Das Justizministerium (BMJ) hat eine Novellierung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) in Begutachtung geschickt. Durch die Änderungen soll die lang kritisierte Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe beseitigt werden. In der Vergangenheit hatten Konsumenten- und Seniorenbeauftragte wiederholt Fälle vorgebracht, wo Bürgern die Bank oft schon kurz nach Pensionsantritt einen Kredit verwehrte, obwohl die Antragsteller eigentlich genug Sicherheiten anbieten hätten können. Verantwortlich für den Zustand ist auch das Gesetz, das (anders als in Deutschland), einen sehr engen Rahmen vorgibt. De facto muss es wahrscheinlich sein, dass der Verbraucher die vollständige Rückzahlung erlebt.
In der am Dienstag präsentierten Novelle wird nun der Spielraum für die Banken ausgedehnt: Reichen die Vermögenswerte eines Antragstellers zur Abdeckung des Betrags aus, dann soll eine Kreditzusage nicht an den HIKrG-Vorgaben scheitern: Prinzipiell darf zwar das Geld nur gewährt werden, wenn der Vertrag "in der vorgeschriebenen Weise" wahrscheinlich erfüllt wird. Allerdings kann davon nun ausdrücklich abgesehen werden, selbst wenn das Alter oder der Gesundheitszustand Anhaltspunkte liefern, dass der Verbraucher in der Zeit der Rückzahlung versterben könnte. Bedingung ist erstens, dass der Kreditnehmer zu Lebzeiten die jeweils fälligen Beträge wahrscheinlich bedienen kann und zweitens, dass Vermögenswerte vorhanden sind, die die Verbindlichkeiten abdecken.
Im Einklang mit EU-Richtlinie
Diese Klarstellung stehe im Einklang mit dem EU-Recht (Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge), heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz. Auch gemäß EU-Bestimmungen darf ein Kredit nur gewährt werden, wenn eine Vertragserfüllung wahrscheinlich ist. Hier sei aber eine mögliche Verwertung der Immobilie bereits mitgedacht.
Es handle sich bei der Novelle um eine Regelung nach deutschem Vorbild, die auf Anregung von Seniorenrats-Präsidentin Ingrid Korosec erarbeitet wurde, so das BMJ in einer Aussendung. Die bisherige Gesetzeslage benachteilige ältere Menschen und erschwere ihnen die Fortführung eines eigenständigen Lebensstils, besonders wenn es um alters- und pflegegerechte Wohnraumadaptierungen oder die politisch und ökologisch gewünschte Finanzierung von Gebäudesanierungen geht, so Korosec gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch.
Die Begutachtung beginnt mit 29. November 2022 und endet am 9. Jänner 2023. Das Gesetz soll Anfang des Jahres 2023 im Parlament beschlossen werden und mit 1. April 2023 in Kraft treten. (eml)