Der Einzug von Kryptowährungen in die etablierte Finanzwelt hat einen Rückschlag erlitten. Der US-Senat konnte sich am Dienstag (15.9.) nicht darauf verständigen, den Clarity Act in das weitere Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Damit ist vorerst die Chance vertan, verbindliche Regeln für die Digital-Asset-Branche zu schaffen, die auch einen Regierungswechsel überdauern könnten.

Die Reaktion an den Märkten fiel deutlich aus. Die Aktie der Kryptobörse Coinbase verlor zehn Prozent, der Stablecoin-Anbieter Circle Internet Group gab um mehr als elf Prozent nach. Bitcoin fiel zeitweise um 5,3 Prozent auf weniger als 75.000 US-Dollar.

Allerdings erklärt das Scheitern des Gesetzes die anhaltende Schwäche des Kryptomarktes nur zum Teil. Die Begeisterung für künstliche Intelligenz zieht die Aufmerksamkeit vieler Privatanleger auf sich. Gleichzeitig belasten eine knappere Liquidität und die geringere Risikobereitschaft die Kurse.

Behörden übernehmen wieder das Ruder
Der Clarity Act sollte zentrale rechtliche Fragen beantworten. Dazu zählt insbesondere, welche digitalen Vermögenswerte als Wertpapiere oder als Waren einzustufen sind und ob die Börsenaufsicht SEC oder die Derivateaufsicht CFTC für ihre Regulierung zuständig ist. Zudem hätte das Gesetz Unternehmen mehr Planungssicherheit bei Investitionen, Übernahmen und einer Expansion in den USA gegeben.

Nun liegt es erneut an SEC und CFTC, Regeln für den Sektor auszuarbeiten. Unter der Regierung von Präsident Donald Trump haben beide Behörden ihren zuvor restriktiven Kurs gegenüber Digital Assets deutlich gelockert. Behördliche Vorgaben lassen sich von einer späteren Regierung jedoch leichter verändern als ein vom Kongress beschlossenes Gesetz.

Das Scheitern lege den Ball zurück in das Feld der Aufsichtsbehörden, erklärte der Kryptoexperte und frühere Banker Austin Campbell. Zwar könnten diese verbindliche Regeln erlassen, doch seien solche Vorgaben weniger dauerhaft als eine gesetzliche Regelung.

Ein Kurstreiber fällt vorerst weg
Für den angeschlagenen Kryptomarkt entfällt mit dem Clarity Act zudem ein potenzieller positiver Impuls. Matthew Hougan, Investmentchef von Bitwise Asset Management, hatte bei einer Verabschiedung des Gesetzes mit einem ausgesprochen starken vierten Quartal gerechnet. Ohne diese Unterstützung werde das Marktumfeld schwieriger. Er bleibe zwar für den weiteren Jahresverlauf optimistisch, erwarte nun aber eine langsamere Erholung.

Für große Finanzunternehmen, die bereits umfangreich im Kryptogeschäft aktiv sind, ändert sich zunächst wenig. Robbie Mitchnick, Leiter des Bereichs Digital Assets bei Blackrock, sieht weder die aktuellen Pläne noch die Strategie des Vermögensverwalters beeinträchtigt.

Größer ist die Unsicherheit bei Investitionen, über die noch nicht entschieden wurde. Betroffen sein könnten neue Geschäftsfelder, eine Expansion in den USA sowie Übernahmen von Kryptobörsen, Verwahrstellen und spezialisierten Asset Managern.

Übernahmen könnten aufgeschoben werden
Potenzielle Käufer wollten mehr regulatorische Sicherheit, bevor sie sich zu großen Transaktionen verpflichteten, erklärte Brian Dixon, Chef des auf Kryptounternehmen spezialisierten Investors Off the Chain Capital. SEC und CFTC könnten zwar einen Teil dieser Klarheit schaffen. Die Ausarbeitung neuer Regeln brauche jedoch Zeit und könne durch Klagen oder einen späteren politischen Kurswechsel wieder infrage gestellt werden.

Hinzu kommt der Widerstand traditioneller Banken. Sie hatten sich unter anderem gegen Bestimmungen zu Belohnungen auf Stablecoin-Guthaben ausgesprochen. Nach Ansicht der Institute könnten solche Angebote Einlagen aus dem klassischen Bankensystem abziehen.

Ob der Kongress das Vorhaben später wieder aufgreift, bleibt offen. Bei veränderten Mehrheitsverhältnissen nach den Zwischenwahlen dürfte der Entwurf allerdings nicht in seiner bisherigen Form zurückkehren. Möglich wäre dann auch eine aus Sicht der Kryptobranche deutlich ungünstigere Regelung. Bis dahin bleibt die regulatorische Grundlage für langfristige Investitionen in den US-Kryptomarkt unsicher. (mb/Bloomberg)