FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2026
Transformationsbegleitung aufbauen kann. „Wenn ein grünes Unternehmen grüner wird, ist es gut. Macht ein konven- tionelles Unternehmen den Schritt, hat das noch mehr Impact“, so die Expertin. Nicht die einzige Fusion Nach fast 130 Jahren Eigenständigkeit und nach 15 Jahren Pionierarbeit im „Green Banking“ steht die oberösterrei- chische Bankenhochzeit exemplarisch für den Strukturwandel am Markt. Ange- sichts dieser Geschichte wäre eine Portion Wehmut bei den Genossenschaftern in Gunskirchen nachvollziehbar. Gleichzei- tig gilt es im Sektor seit Langem als Kon- sens, dass Zusammenlegungen schwer zu vermeiden sind. Keine andere Instituts- gruppe in Österreich hat so viele eigene %DQNOL]HQ]HQ ZLH 5DLȬHLVHQ QÌPOLFK – plus 1189 Zweigstellen. Vor zehn Jahren waren es noch 488 eigenständige Raikas; es gab also bereits zahlreiche Fusionen. Verglichen mit anderen Sektoren ist die Zahl aber noch immer überwältigend: Die ebenfalls dezentral organisierten Sparkassen und Volksbanken kommen auf nur 48 beziehungsweise neun eigene Institute. Steigende Anforderungen im %DQNLQJ ]ZLQJHQ DXFK GLH 5DLȬHLVHQ genossenschafter dazu, lang gelebte Leit- prinzipien wie Eigenständigkeit und regio- nale Verankerung neu zu bewerten. Wankelmütige Regulatoren Die Konsolidierungsnotwendigkeit allein mit den bekannten Schlüsselfakto- ren zu begründen – Kapitalvorschriften, Aufsichtskosten, Digitalisierung und geän- derte Kundenvorlieben –, wäre allerdings zu einfach. Bei genaueremHinsehen sind auch eine Menge an Behörden-Unzuläng- OLFKNHLWHQ ljQGHQ GLH GHQ %DQNHQ GDV Leben schwer machen. Gunskirchen ist ein gutes Beispiel für Erschwernisse, die von außen kaum jemand sieht. Da wäre zum Beispiel das Hin und Her bei den Nachhaltigkeitsvorgaben: Die EU nimmt einen großen Teil der Unternehmen ZLHGHU DXV GHU 3ijLFKW 1DFKKDOWLJNHLWV zahlen wie den CO $XVVWRĕ RȬHQ]X legen. Für die Betriebe ist es eine Verein- fachung, aber: „Für uns Banken wird die Datenerhebung schwieriger“, so Haselgrü- bler. Es brauche Vorschläge der EU, wie die Branche vorgehen soll. Ein weiteres Detail aus der Gunskirche- ner Bilanz sticht hervor, das stellvertretend für die Herausforderungen in allen ähn- OLFK JURĕHQ +ÌXVHUQ VWHKW ELOGHWH die Bank wegen der EU-rechtlich umstrit- tenen österreichischen „Zwischenbank- befreiung“ eine Rückstellung von mehr als einer Million Euro. Auch die meisten anderen Banken haben diesen Posten in der Bilanz stehen, wobei große, gewinn- starke Kreditinstitute solche kapitalbin- denden Ereignisse leichter wegstecken können. Anders für ein Haus mit knapp 0LOOLRQHQ (XUR %LODQ]VXPPH XQG (XUR %LODQ]JHZLQQ GDV fast die gesamten Einlagen sofort wieder als Kredit weitergibt. Jeder Betrag, der nicht für das operative Geschäft zur Ver- fügung steht, macht sich da bemerkbar. „Für uns ist Planungssicherheit wichtig. Alle paar Jahre kommen solche Themen“, sagt Haselgrübler. Verbotene Beihilfe Die Zwischenbankbefreiung ist ein seit 1995 existierender österreichischer Umsatzsteuervorteil, der EU-rechtlich sehr wahrscheinlich eine verbotene Beihilfe GDUVWHOOW (LQH $QIUDJH GHV %XQGHVljQDQ] gerichts liegt beimEuropäischen Gerichts- KRI (X*+ %DQNHQ 9HUVLFKHUXQJHQ oder Pensionskassen konnten imRahmen dieser Regelung Leistungen untereinan- der umsatzsteuerfrei verrechnen – etwa IT-Infrastruktur oder Personalgestellung –, sofern diese das steuerfreie Kernge- schäft betrafen. Dass die Konstruktion EU-rechtlich heikel war, war dem österrei- chischen Gesetzgeber viele Jahre bekannt. Der Linzer Steuerrechtler Thomas Bieber -.8 KDW LQ HLQHU $UEHLW EHUHLWV GDU - DXI YHUZLHVHQ (UVW ZXUGH GLH =ZL - VFKHQEDQNEHIUHLXQJ DEJHVFKDȬW QDFK - dem sie viele Jahre durch das Finanzminis- terium gegeistert war. Zwar müssen die Banken nun deutlich mehr für solche 'LHQVWOHLVWXQJHQ ]DKOHQ QDFK 6FKÌW]XQ - JHQ 0LOOLRQHQ (XUR MÌKUOLFK 8PJH - kehrt hätte ihnen aber eine frühere gesetz- liche Reparatur die Gefahr von Rückzah- lungen erspart. Denn die EU kann ver- botene Beihilfen zehn Jahre rückwirkend einfordern. Viele Finanzunternehmen begannen daher in der Vergangenheit, Rückstellungen aufzubauen. Einige – etwa Erste Group oder VIG – haben diese Posi- tionen unlängst wieder aufgelöst. Das ver- deutlicht, wie unklar die Lage ist. Dass der Fall nun seit rund einem Jahr beimEuGH liegt, sieht der Steuerrechtsexperte Bieber nicht ausschließlich als Nachteil: „Je länger es bis zum Urteil dauert, desto positiver für die Banken“, meinte er gegenüber der Redaktion unter Verweis auf die Verjäh- rungsfrist. EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP 230 fondsprofessionell.at 2/2026 BANK & FONDS Raiffeisenbank Gunskirchen FOTO: © JKU LINZ » Je länger es bis zum Urteil dauert, desto positiver für die Banken. « Thomas Bieber, JKU Linz
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