FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2025
Gesellschaftsstrukturen durchgerechnet, sodass komplexe Holdingstrukturen kei- nen Schutz bieten. Immerhin bleibt das Familieneigentum ein bisschen verschont. Wenn Verkäufer und Käufer beziehungsweise Erben einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft dem- selben Familienverband angehören, müs- sen nur 0,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Grundstückswert bezahlt werden. Keine Sonderstellung Last, not least wurde die „Immobilien- gesellschaft“ eingeführt. Dabei handelt es sich um alle Gesellschaften, deren Schwer- punkt in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt. Wenn das der Fall ist, wird die Grund- erwerbsteuer nicht vom Grundstücks- wert, sondern vom höheren Verkehrswert berechnet. Der Steuersatz beträgt 3,5 Pro- zent. Damit hat die Immobilien-KG als Personengesellschaft ihre Sonderstellung verloren, sie ist mit allen anderen Gesell- schaftsformen gleichgestellt. Auch Stif- tungen mit einem Immobilienfokus sind EHWURȬHQ 1.000 Prozent und mehr Die neue Grunderwerbsteuer stellt eine massive Kostenerhöhung dar. „Die Steuerbelastung steigt um das 10-Fache oder mehr“, erklärt Prokopp. Dazu ein Beispiel: Bei der unmittelbaren oder mit- telbaren Übertragung einer Immobilien- gesellschaft mit 4,5 Millionen Verkehrs- wert fallen 3,5 Prozent respektive 157.500 Euro Steuern an. Mit dem Grundstücks- wert von 2,5 Millionen Euro mussten bis 30. Juni nur 0,5 Prozent beziehungsweise 12.500 Euro bezahlt werden. Das ent- spricht einer Erhöhung von 1.160 Prozent. Das wirkt sich natürlich auf Investments mit Projektgesellschaften aus. „Die Ver- vielfachung der Grunderwerbsteuer bei KG-Bauherrenmodellen zeigt sich natür- lich bei der Rendite. Allerdings ist eine pauschale Aussage zu den Auswirkungen aufgrund der Vielzahl von Parametern kaummöglich“, teilt der Marktführer IFA auf Anfrage mit. Wenn Projektinitiatoren im Vorfeld Liegenschaften ankaufen, die sie später in ein Investorenmodell einbrin- gen, würde die Grunderwerbsteuer im schlimmsten Fall doppelt anfallen. 0LW GHU $EVFKDȬXQJ GHU *HVWDOWXQJV- vorteile entstehen zusätzlich hohe Berater-, Gutachten- und Verfahrenskosten. So ist der Asset Deal nicht mehr teuer als der Share Deal, wenn nicht die neuen Gren- zen eingehalten werden. „In diesem Fall müssen Gesellschafter von Immobilienge- sellschaften darauf achten, dass es nicht zu ungeplanten Anteilsvereinigungen oder Übertragungen kommt“, mahnt Prokopp zur Vorsicht. ALEXANDER ENDLWEBER FP fondsprofessionell.at 3/2025 265 FOTO: © CLIFF KAPATAIS | PIXELCOMA | KPS STEUERBERATUNG Novellierung der Grunderwerbsteuer (GrESt) Die Bundesregierung hat den Share Deal unattraktiv gemacht. Bis zumSommer war der indirekte Immobilienerwerb imWege des Share Deals für Investoren steuerlich sehr attraktiv. Seit Juli 2025 ist das nur noch eingeschränkt der Fall. Quelle:KPSPartnerSteuerberatung Verkäufer Investor z.B. KG eines Bauherrenmodells Objektgesellschaft mit einer Liegenschaft 95 bis 100 % Investment- Gesellschaft 0,5 % GrESt 0 bis 94,9 % Investment- Gesellschaft 0,0 % GrESt Alte Rechtslage bis 30. Juni 2025 75 bis 100 % Investment- Gesellschaft 3,5 % GrESt 0 bis 74,9 % Investment- Gesellschaft 0,0 % GrESt Neue Rechtslage seit 1. Juli 2025 Steuerberater Stefan Prokopp , Kanzlei KPS Part- ner, erwartet nach der Gesetzesnovelle einen hohen administrativen undmonetären Aufwand.
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