FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2025

Überraschung in Brüssel Die Green Claims Directive sollte umweltbezogene Produktwer- bung strenger regeln, doch die EU-Kommission hat sie ausgesetzt. Andere wichtige Regulierungsprojekte sind derzeit im Trilog. D er Paukenschlag in Brüssel ertönte Mitte Juni: Die Europäische Kom- mission verkündete, sie ziehe ihren Vor- schlag für die geplante Richtlinie gegen irreführende Nachhaltigkeitsetikettierung, die „Green Claims Directive“, zurück. Die Ankündigung erfolgte nur wenige Stunden vor der geplanten ljQDOHQ 7ULORJYHUKDQG- lung zwischen der Kommission, dem Europäischen Par- lament und dem Rat. Am 30. Juni dann der nächste 87XUQ 'LH .RPPLVVLRQ ließ verlauten, sie habe die Rücknahme des Entwurfs für die Green Claims Directive nur für den Fall in Aussicht gestellt, dass es keine Einigung darüber geben sollte, Kleinstunternehmen von den Regelun- gen auszunehmen. Aufgegeben habe sie das Regelwerk jedoch noch nicht. Seither ist der Richtlinienvorschlag de facto aus- JHVHW]W 'LH 7ULORJYHUKDQGOXQJHQ UXKHQ ob und wann sie wieder aufgenommen werden, steht in den Sternen. Mit der Green Claims Directive ver- folgte die Kommission das Ziel, den Ver- braucherschutz und einen fairen Wettbe- werb in der Europäischen Union (EU) zu stärken. Dafür wollte sie Unternehmen GD]X YHUSijLFKWHQ LKUH 8PZHOWYHUVSUH- chen durch wissenschaftliche Nachweise und unabhängige Prüfungen zu belegen. Genau das hätte auch für Kapitalverwal- tungsgesellschaften (KVGen) und ihre Fonds gelten sollen. Doch auch wenn die Zukunft der Richtlinie nun ungewiss ist, dürfen Asset Manager ihre Produkte keineswegs leichtfertig mit Aussagen wie „klimaneu- tral“ oder „umweltfreundlich“ bewerben, sofern sich diese nicht klar belegen lassen. 'DIĞU VRUJHQ QHEHQ GHU 2ȬHQOHJXQJVYHU- ordnung nationale Gesetze der EU-Mit- gliedsstaaten. In diese war bis Ende Sep- tember zudem eine weitere EU-Richtlinie zu überführen, die Empowering-Consu- mers-Richtlinie (EmpCo). Das Regelwerk verschärft die nationalen Vorschriften. Kurzerhand kaltgestellt „Die Europäische Kommission hat das Gesetzgebungsverfahren zur Green Claims Directive Ende Juni ausgesetzt, unter anderem nachdem die Europäische Volks- partei als stärkste Frak- tion im Europäischen Parlament die Rück- nahme der Richtlinie gefordert hatte“, erklärt Daniel Pehle, Salary Part- ner der globalen Wirt- schaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars in München. Ursprünglich sollte das Regelwerk Ende Juni im Amtsblatt der EU veröf- fentlicht werden. „Solange HV NHLQHQ Rȯ]LHOOHQ =HLW- plan für eine Wiederbelebung der Richt- linie gibt, liegt sie auf Eis“, erläutert Pehle. Nach der Green Claims Directive soll- ten umweltbezogene Aussagen nur noch dann zulässig sein, wenn sie erstens nach- weisbar und zweitens für das jeweilige Unternehmen oder Produkt erheblich sind. Der Hersteller eines Produkts hätte dieses nur dann mit Aufschriften wie Klimaneutral, umweltfreundlich, echt ökologisch: Mit solchen Aussagen dürfen Produkthersteller und auch Fondsanbieter nicht werben, ohne dass sie ihre Umweltversprechen stichhaltig belegen können. 260 fondsprofessionell.at 3/2025 STEUER & RECHT Regulierungsvorhaben FOTO: © VRD | STOCK.ADOBE.COM

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