FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2025
lerweile sind es knapp 10.000.Das Ausmaß ist hier also überschaubar. 100.000 HDI-Verträge betroffen Größer ist die Dimension bei der HDI- Leben, die kürzlich ihre Niederlassung in Österreich geschlossen hat. Seit 1.1.2025 werden die Verträge von der HDI Lebens- versicherung AG in Köln betreut. Laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht es um rund 100.000 österreichi- sche Polizzen. Ihre Inhaber müssen sich (sofern es keine steuerfreien Altbestände sind) mit einem KESt-Abzug in Deutsch- land auseinandersetzen. Warum, darüber gehen die Meinungen auseinander. Während man beim VKI die Polizzen- Übersiedelung in ein anderes Land als Ur- sache sieht, dürfte das Problem in den aller- meisten Fällen woanders liegen: In Öster- reich war HDI Leben über eine Niederlas- sung tätig. Versichert – und damit steuer- p ichtig – waren die Kunden immer auch in Deutschland. Nur merkten viele davon steuerlich nichts. Denn das sogenannte „Kontrollmeldeverfahren“ (KMV) erlaubte es deutschen Versicherern, bei ausländi- schen Kunden mit steuerp ichtigen Erträ- gen bis 40.000 Euro, die KESt nicht einzu- behalten. 2022 setzte der deutsche Gesetz- geber jedoch das KMV außer Kraft. Seit- dem müsse HDI die Steuern in Abzug bringen, erklärt ein HDI-Sprecher. Österrei- chische Kunden seien vor Vertragsabschluss im Merkblatt „Steuerregelungen für diese Versicherungsart“ darüber informiert wor- den, dass eigentlich eine deutsche Steuer existiert. Ganz o ensichtlich el das jedoch für die Kunden unter das „Kleingedruckte“, das man selten würdigt. Darauf deutet die zu- nehmende Anfragendichte beim VKI hin. „Zuerst ist das von Vermittlerseite zu uns gekommen. Jetzt melden sich auch sehr viele betro ene Kunden“, sagt Walter Hager vom VKI.Mit der HDI habe man bis jetzt keine Lösung gefunden. „Wir ho en, dass es ohne Prozess geht“, so Hager. Überlegen könne man zum Beispiel, dass HDI den deutschen Steuerbetrag vorstreckt. Aus der HDI gibt es darauf keinen Hin- weis. Der Sprecher betont, dass jeder betro ene Kunde bei Ablauf oder Kündi- gung „ein umfassendes steuerliches Infor- mationsblatt“ erhalte. Dort verweise man auf die Internetseite des BZSt; es werde auch beschrieben, wo der richtige Antrag zu nden ist und welche Nachweise bei- gefügt werden müssen (etwa die Steuer- bescheinigung des Versicherers über die einbehaltenen Steuern). Wussten Kunden Bescheid? Es stellt sich natürlich die Frage, ob den Kunden wirklich klar war, dass ihre KESt- Befreiung nur an einer Duldung durch das Kontrollmeldeverfahren hängt, das mit ei- nem Federstrich vomGesetzgeber beseitigt werden kann. Vom KMV-Aus sind laut HDI alle Verträ- ge betro en, die bis Ende 2021 abgeschlos- sen wurden.Das ist der weitaus größte Teil. Davon unterscheidet sich ein kleinerer Bestand von zwischen 2022 und Mitte 2024 abgeschlossenen Polizzen. Vermarktet wurden in diesem Zeitraum ausschließlich Rentenversicherungen, wie der HDI-Spre- cher betont. Nimmt der Kunde, wie ge- plant, die Rentenleistung, fallen keine Steu- ern an. Anders ist das, wenn er statt der Rente das Kapital wählt. Für diesen Teil stelle die KESt-Thematik „eine neue Infor- mation“ dar, so der Sprecher. Dass hier überraschend eine KESt anfällt, liegt aus Sicht von HDI nicht nur am Leben-Rück- zug aus Österreich, sondern auch an der Wahl des Kunden (Kapitaloption statt Ren- te). Es handle sich nicht um eine Doppel- besteuerung, da ja eine vollständige Erstat- tung möglich sei. Nichts von alledem werden vermutlich Österreichische HDI-Kunden merken, de- ren Verträge vor dem 31.12.2004 abge- schlossen wurden. Bei diesen Altbeständen greift der deutsche Fiskus weitgehend nicht zu (Ausnahmen gibt es etwa bei Darle- hensabtretung). Beim VKI wird nun geprüft, ob und wie die Kunden informiert wurden. Anzuden- ken sei auch, ob es gesetzliche Änderungen braucht, um Komplikationen im grenz- überschreitenden Geschäft oder bei Be- standsübertragungen künftig zu vermei- den, so Hager. Er sieht sich durch ein Gut- achten aus dem Sozialministerium zu un- erwarteten Schlechterstellungen von Kon- sumenten unterstützt. „Unser Standpunkt ist klar. Es geht nicht, dass man Verträge verschiebt und die Kunden dann eine steu- erliche Schlechterstellung haben“, so Hager. Vorerst abwarten Beim VKI lautet der Rat an Betro ene, „vorerst nichts tun und auf Zeit spielen“. Die deutschen Steuern werden erst bei der Auszahlung fällig. Gewarnt wird vor Kei- lern, die Betro enen vermeintlich Hilfe an- bieten. VKI-Experte Hager analysiert gerade Einzelfälle. „Wir wollen eine Lösung und lassen hier nicht mehr locker“, so Hager. Aus heutiger Sicht beruhigt sein können Kunden der FWU Life Austria. Das Unter- nehmen soll nach der Pleite der deutschen Mutter verkauft werden. Bei Redaktions- schluss war o ziell noch kein Käufer bekannt. Im Gespräch standen nach Infor- mation der Redaktion zuletzt ausländische Finanzinvestoren. FWU ist (imUnterschied zu HDI) eine eigenständige österreichische Versicherung. Wie ein Insider berichtet, ist eine Übernahmevariante im Gespräch, bei der es nicht zu einer Bestandsübertragung ins Ausland kommt. EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP » Zuerst ist das von Ver- mittlerseite gekommen. Jetzt melden sich auch sehr viele Kunden. « Walter Hager, VKI fondsprofessionell.at 2/2025 181
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