FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2025
ler, die sich als unabhängig bezeichnen, ein Provisionsverbot bei Versicherungsanlagepro- dukten vorgeschlagen. Ich glaube, es ist klug, dass das nationale Recht ganz allge- mein diese Differenzierung zwischen den unabhängigen und den sonstigen Vermitt- lergruppen noch stärker betont. Denn wenn ich mich als unabhängig bezeichne, nehme ich ein besonderes Vertrauen in Anspruch. Mein Kunde geht dann davon aus, dass ich eigentlich mit keinem Versi- cherer eine besondere Vereinbarung oder Provisionsregelung habe. Was könnte der Gesetzgeber ändern? Wenn wir uns den Vertrieb anschauen, ha- ben wir den Versicherungsvertreter.Da gibt es kein Problem mit der Zuordnung, weil jedem klar ist, dass diese Person bei einer Versicherung angestellt ist. Bei den Selbst- ständigen gibt es den Einfachagenten, der sich vom Versicherungsvertreter nur da- durch abhebt, dass er eben selbstständig ist. Auch er ist einem Versicherer zugeordnet. Komplizierter wird es bei Mehrfachagen- ten und Versicherungsmaklern. Für einen Kunden ist der Unterschied nicht so klar: Auf der einen Seite ein Agent, der Verträge mit mehreren Versicherungen hat, auf der anderen Seite ein Versicherungsmakler, der mit bestimmten Versicherungen Provisions- regelungen hat. Ich glaube, dass man die Gelegenheit nutzen sollte, um genau dort – ich sage mal, in das Wespennest – reinzu- stechen. Man sollte eine Trennlinie ziehen zwischen der Einfachagentur und dem restlichen Vertrieb, der nicht an einen be- stimmten Versicherer gebunden ist. Also Mehrfachagenten zu den Maklern? Die Versicherungsagenten werden es nicht gern hören: Die Idee wäre, dass es echte Mehrfachagenten nicht mehr gibt. Der Kunde weiß dann, er hat entweder einen Agenten vor sich, der für einen Versicherer auftritt, oder einen Vermittler, der mehrere Versicherer miteinander vergleicht. Das scheint mir ziemlich schlüssig zu sein. Und innerhalb dieser ungebundenen Vermittler kann man dann noch ein Schauferl drauf- legen und sagen: Wenn ich mich noch dazu als „unabhängig“ bezeichne, dann bleibt auch kein Platz mehr für eine Pro- visionsregelung. Da werden große Mehrfachagenturen pro- testieren. Wenn es am Markt gar keine Probleme gäbe, gäbe es in Brüssel keine Diskussion, und wir würden nicht hier sitzen. Ich meine das wertfrei. Es bemühen sich alle. Wenn wir aber strukturelle Themen an- packen müssen, dann wird es für irgend- jemanden mit unangenehmen Wahrheiten verbunden sein. Entweder sagen wir den Kunden: „Transparenz ist uns weniger ein Anliegen.“Oder wir ändern beim Vermitt- ler etwas. Ich glaube, dass man die Inter- essen gut versöhnen könnte, wenn man diese Trennlinie zieht. Man muss auch be- denken, ein Mehrfachagent ist verp ichtet, für jede seiner Versicherungen zu vertrei- ben. Da ist die Frage, ob er die Interessen der Kunden immer wahren kann. Für die- ses Spannungsfeld kann der Agent nichts, der rechtliche Rahmen ist einfach so. Bevor der RIS-Vorschlag auf demTisch lag, haben die Makler in Österreich durchaus ihre Unabhängigkeit betont, trotz der Provi- sionen. Die RIS-Unterscheidung zwischen ungebunden und unabhängig würde auch » « M a n s o l l t e e i n e T r e n n - l i n i e z i e h e n z w i s c h e n d e r E i n f a c h a g e n t u r u n d d e m r e s t l i c h e n V e r t r i e b , d e r n i c h t a n e i n e n b e s t i m m t e n V e r s i c h e r e r g e b u n d e n i s t . S t e f a n P e r n e r , W U W i e n FOTO: © MARLENE FRÖHLICH fondsprofessionell.at 2/2025 171
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