FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2023
Fonds- Paradies Irland wuchs zu einem wichtigen Standort für Investmentfonds und zur größten Heimstätte von ETFs in Europa heran. Ein Faktor be- günstigte den Aufstieg: der Steuervorteil bei US-Investments. L uxemburg gilt als das dominierende Domizil für Publikumsfonds in Euro- pa. Doch im Schatten des Großherzog- tums stieg eine andere Nation zu einem wichtigen Standort für die Investment- fondsindustrie auf: Irland. Der Inselstaat am Rande des Atlantiks erklomm gar den Thron als bedeutendstes Heimatland bör- sengehandelter Fonds (ETFs) des Konti- nents. Immerhin sind gut 70 Prozent des in europäischen ETFs verwalteten Vermö- gens auf der grünen Insel angesiedelt (siehe Gra k nächste Seite). Den Aufstieg Irlands als Fondsparadies dürften mehrere Faktoren begünstigt ha- ben. Einer davon sticht jedoch heraus: eine Steuervergünstigung. „Ein wichtiger Vorteil Irlands gegenüber anderen Domizilen ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA“, sagt Hector McNeil,Mitgründer und Co-Chef der White-Label-Plattform Han-ETF. „Dieses ermöglicht eine wesent- lich geringere Steuerbelastung bei Fonds, die auf US-Aktien setzen.“ Hintergrund ist die Quellensteuer, die auf die Dividenden von US-Aktien anfällt. Der US-amerikanische Fiskus zieht darauf stolze 30 Prozent ab.Washington will über diesen Weg die Ausschüttungen im eige- nen Land besteuern. Quellensteuern sind eine international durchaus übliche Praxis. Doch viele Staaten haben sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlos- sen.Diese führen dazu, dass in einem Land gezahlte Steuern vereinfacht gesagt auf die Forderungen des anderen Staates angerech- net werden. In der Folge können Anleger Quellensteuern zumindest teilweise erstat- tet bekommen. Klauseln mit Haken Die Verträge sind mitunter jedoch mit einem Haken versehen. So sieht das Ab- kommen zwischen den USA und Öster- reich vor, dass eine Reduktion der US- Quellensteuer bei Investmentfonds ledig- lich dann gewährt wird, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile des Investment- fonds mittelbar oder unmittelbar von in Österreich ansässigen oder diesem Status gleichgestellte Personen gehalten werden. „Das kann regelmäßig nur geschätzt wer- den“, sagt Jürgen Nagler, Senior Manager im Bereich Tax Services bei der Beratungs- gesellschaft KPMG. „Dies führt aber dazu, dass ohne diese Feststellung die deutschen Investmentfonds selbst keine Begünstigun- gen aus dem Abkommen beanspruchen können.“ Zwar mag es bei einzelnen Investment- fonds noch möglich sein, die Herkunft der Anteilsbesitzer nachzuvollziehen. Bei den über die Börse gehandelten ETFs erscheint diese Aufgabe aber schier unmöglich. Eine solche Klausel ndet sich im Pakt zwischen » Irische Investment- fonds können eine Quellensteuerreduktion geltend machen, ohne dass es auf die Ansässigkeit ihrer Investoren ankommt. « Jürgen Nagler, KPMG Die Cliffs of Moher an der Westküste Irlands ziehen zahlreiche Touristen an. Die auf der grünen Insel behei- mateten Investmentfonds bergen wiederum ihre eigenen Reize für In- vestoren, die auf US-Aktien setzen. STEUER & RECHT Irische Fonds 256 fondsprofessionell.at 2/2023 FOTO: © UTBP | STOCK.ADOBE.COM
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