FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2022

bei der kommenden Sitzung des FMSG Anfang Dezember besprochen. Eine zu schnelle Änderung sei jedoch nicht zu erwarten, so Lejsek. Auch deshalb,weil eine eventuelle Novellierung in eine Begutach- tung gehen würde. Die FMA signalisiert vorerst ebenfalls keinen großen Schwenk: Es brauche „ausreichende Evidenz“, um die Verordnung zu revidieren, sagt ein Spre- cher.Die Banken müssen die dafür nötigen Daten allerdings erst per Oktober einmel- den. Außerdem läge die Entscheidung beim FMSG. Die Verordnung hat starken politischen Druck und wechselseitige Verantwortungs- zuweisungen ausgelöst. Im FMSG stam- men Chef und Vize aus dem Finanzminis- terium. Je zwei Mitglieder werden von FMA, OeNB und Fiskalrat nominiert. Das Ministerium erklärte gegenüber der Redak- tion, die Mitglieder seien weisungsfrei; die FMA möge die neuen gesamtwirtschaftli- chen Rahmenbedingungen bei einer No- vellierung bedenken. Die FMA betont hin- gegen, dass im FMSG das Ministerium tonangebend sei; überhaupt müsse man die Empfehlung des Gremiums verpflich- tend umsetzen. FMSG-Chef Lejsek relati- viert indes, dass die FMA die Vorschläge per Begründung auch zurückweisen könne. Der Kritik an der Verordnung haben sich mittlerweile etliche Politiker ange- schlossen. Während die öffentliche Empö- rung über die neuen Kreditregeln damit noch auf absehbare Zeit laut bleiben dürf- te, sagt Kreditexperte Kirchmair, dass die Verordnung momentan eher nachrangig verantwortlich für die Verwerfungen am Markt sei. „Ausschlaggebend sind vielmehr die makroökonomischen Vorgaben“, betont er und meint damit nicht nur Zinsland- schaft und Konjunktursorgen. Generell spiele auch die Finanzierungsbereitschaft der Banken eine Rolle, die wegen der Angst vor steigenden Ausfallraten und ho- hen regulatorischen Vorgaben unter Druck stehen. Wo sind die Fixzinskredite? Dass die Vorsicht der Institute steigt, ist klar erkennbar: Etliche Banken haben mitt- lerweile die Möglichkeit von Fixzinskredi- ten gestrichen oder durch „Bandbreiten- modelle“ ersetzt (variable Verzinsung mit Deckel – derzeit oft bei sechs Prozent). An- dere wiederum bieten maximal zehn Jahre fix, den Rest variabel verzinst an. Das erklä- re auch, warum die Österreicher trotz der Aussicht auf steigende Zinsen zuletzt wie- der etwas häufiger zu variablen Verträgen gegriffen haben. Seitens der OeNB wurde das als unangemessene Risikobereitschaft der Kreditnehmer gedeutet. InWirklichkeit bekommen sie oft schlicht kein anderes Angebot. „Fix auf 30 Jahre gibt es nur noch bei wenigen Banken“ sagt Kirchmair. Fix- zinsangebote seien für Banken auch des- halb ein schwieriges Terrain, weil sie die Vereinbarung amMarkt kostenintensiv ab- sichern müssten, während umgekehrt die Kunden laut Hypothekarkreditgesetz 2016 bei sehr günstiger Pönale (maximal ein Prozent) kündigen können, so Kirchmair. Sein Fazit für die Branche: „Es wird an- spruchsvoller, in demMarkt tätig zu sein.“ EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP » Fix auf 30 Jahre gibt es nur noch bei wenigen Banken. « Christoph Kirchmair, Infina Die KIM-VO: Die neuen Kreditregeln im Detail Banken müssen sich künftig bei Krediten für Eigenheime an strengere Regeln halten. Das besagt die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen- Verordnung (KIM-VO)“, die seit August 2022 gilt. Eigenmittelquote: mindestens 20%. Dem Wortlaut nach verlangt das Gesetz eine maximale Beleihungsquote von 90%, was umgekehrt eigentlich Eigenmittel von nur 10% bedeutet. Das bezieht sich allerdings auf den im Grundbuch eingetragenen Immo- bilienwert. Inkludiert man die üblichen rund 10% Kaufnebengebühren, kommt man auf die geforderten 20% Eigenmittel. Schuldendienstquote: maximal 40% des verfügbaren Jahresnettoeinkommens. Laufzeit: maximal 35 Jahre. Ausnahme: Finanzierungen bis zu 50.000 Euro sind von den neuen Vorgaben nicht betroffen. Das soll Renovierungen und Sanierungen (insbesondere den Umstieg auf erneuerbare Energieträger) erleichtern. Die Banken erhalten Ausnahmekon- tingente, dürfen diese Regeln also über- schreiten: um 20 % bei der Beleihungsquote, um 10 % bei der Schuldendienstquote und um 5 % bei der Laufzeit. Die Verordnung baut auf einem Gutach- ten der OeNB auf. Sie entspricht der (ab 2018 unverbindlichen) Empfehlung des Finanz- marktstabilitätsgremiums (FMSG). BANK & FONDS Kredite 260 fondsprofessionell.at 4/2022 FOTO: © ELKE MAYR

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